Die Wahlleiterin der Gemeinde Neuhütten
der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats
am Sonntag, 08. März 2026
Für die Wahl des Gemeinderats/Stadtrats wurden folgende Wahlvorschläge bis zum 08. Januar 2026 (59. Tag vor der Wahl), 18:00 Uhr eingereicht:
| voraussichtliche Ordnungszahl | Name des Wahlvorschlagsträgers (Kennwort) |
| 06 | Gemeinsam für Neuhütten (GfN) |
Da nur ein Wahlvorschlag rechtzeitig eingereicht wurde, können bis zum Donnerstag, dem 15. Januar 2026 (52. Tag vor dem Wahltag), 18:00 Uhr Wahlvorschläge nachgereicht werden.
Diese können der Wahlleiterin zugesandt oder während der allgemeinen Dienststunden in der VG Partenstein, Hauptstraße 24, 97846 Partenstein übergeben werden.
Wenn bis zum Donnerstag, dem 15. Januar 2026 (52. Tag vor dem Wahltag), 18 Uhr nur ein Wahlvorschlag eingereicht ist, kann dieser bis zum Montag, dem 19. Januar 2026 (48. Tag vor dem Wahltag), 18:00 Uhr auf doppelt so viele sich bewerbende Personen ergänzt werden, wie ehrenamtliche Gemeinderatsmitglieder/Stadtratsmitglieder zu wählen sind. Eine etwa im Wahlvorschlag vorgenommene mehrfache Aufführung einzelner sich bewerbender Personen wird dann gegenstandslos.