zur Satzung für die Benutzung der
Mittags- und Ferienbetreuungseinrichtung des
Schulverbandes Grundschule Wiesthal
vom 05.05.2023
Aufgrund von Art. 22 Abs. 2 und Art. 26. Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) i. V. m. Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern beschließt die Verbandsversammlung des Schulverbandes Grundschule Wiesthal in seiner Sitzung vom 27.04.2023 folgende Satzung:
Die Satzung für die Benutzung der Mittags- und Ferienbetreuungseinrichtung des Schulverbandes Grundschule Wiesthal vom 30.08.2018, bekanntgemacht im Amtsblatt des Schulverbandes Grundschule Wiesthal vom 11.09.2020 (Ortsgespräch, Ausgabe 13/2020), zuletzt geändert durch die Erste Änderungssatzung vom 06.05.2022, bekanntgemacht im Amtsblatt des Schulverbandes Grundschule Wiesthal vom 27.05.2022 (Ortsgespräch, Ausgabe 10/2022), wird wie folgt geändert:
§ 6 Abs. 2 Satz 5 („Öffnungszeiten/Betreuungszeiten“) wird durch folgende Regelung ersetzt:
Soweit nichts Abweichendes mitgeteilt wird, ist die Betreuung grds. wie folgt sichergestellt:
| • | Montag bis Donnerstag: | Unterrichtsende bis 16:00 Uhr |
| • | Freitag: | Unterrichtsende bis 14:00 Uhr |
§ 8 Abs. 1 Satz 3 („Aufsichtspflicht“) wird durch folgende Regelung ersetzt:
Bei der Ganztagesbetreuung ist eine vorzeitige Abholung bzw. das selbstständige Verlassen der Mittagsbetreuungseinrichtung in der Zeit von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr aus organisatorischen Gründen grds. ausgeschlossen.
§ 9 „Schülerbeförderung bzw. Betreuung auf dem Wege“ wird ersatzlos gestrichen.
Diese Änderungssatzung tritt am 01.09.2023 in Kraft.