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Ortsgespräch - Amtsblatt der VG Partenstein und ihrer Körperschaften
Ausgabe 10/2023
Bekanntmachungen/Ortsrecht
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2. Änderungssatzung_Gebühren

Zweite Änderungssatzung

zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung

der Mittags- und Ferienbetreuungseinrichtung des

Schulverbandes Grundschule Wiesthal

vom 05.05.2023

Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) beschließt die Verbandsversammlung des Schulverbandes Grundschule Wiesthal in seiner Sitzung vom 27.04.2023 folgende Satzung:

§ 1 Bezugs- und Änderungshinweise

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Mittags- und Ferienbetreuungseinrichtung des Schulverbandes Grundschule Wiesthal vom 30.08.2018, bekanntgemacht im Amtsblatt des Schulverbandes Grundschule Wiesthal vom 11.09.2020 (Ortsgespräch, Ausgabe 13/2020), zuletzt geändert durch die Erste Änderungssatzung vom 06.05.2022, bekanntgemacht im Amtsblatt des Schulverbandes Grundschule Wiesthal vom 27.05.2022 (Ortsgespräch, Ausgabe 10/2022), wird wie folgt geändert:

§ 4 Abs. 2 („Gebühren für die Mittags- und Ferienbetreuung“) wird durch folgende Regelung ersetzt:

Die Elternbeiträge betragen monatlich:

Wählbar ist neben den wöchentlichen Betreuungstagen auch die Dauer der Betreuungszeit. Hier können zwei Varianten („Vormittags“ oder „Ganztags“) gebucht werden.

§ 4 Abs. 4 Satz 2 („Kosten Mittagsverpflegung“) wird durch folgende Regelung ersetzt:

Für ein Mittagessen wird der im Vorfeld des jeweiligen Betreuungsjahres festgelegte und kommunizierte Kostenansatz erhoben; eine notwendige Änderung dieses Ansatzes während des Betreuungsjahres räumt die Möglichkeit der sofortigen Abwahl des Mittagsessen für das betroffene Kind ein und zwar mit dem Zeitpunkt der Umsetzung der Preisänderung.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am 01.09.2023 in Kraft.

Wiesthal, den 05.05.2023
Schulverband Grundschule Wiesthal
gez.
Karl-Heinz Hofmann
Verbandsvorsitzender