Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste
zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinde Neuhütten für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Gemünden und den Strafkammern des Landgerichts Würzburg.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 17.04.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das oben genannte Landgericht bzw. Amtsgericht gefasst.
Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit von 15.05.2023 bis 24.05.2023 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein (Hauptstraße 24, 97846 Partenstein, Zimmernummer: OG12) während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zu jedermanns Einsicht auf.
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche, bis zum 31.05.2023 nach Schluss der Auflegung schriftlich oder persönlich zu Protokoll bei der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein (Hauptstraße 24, 97846 Partenstein, Zimmernummer: OG12) Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG (Text in der Rubrik „Bekanntmachungen/Ortsrecht“ mit der Bezeichnung „Weiterführende Informationen zur Schöffenwahl“ abgedruckt) bzw. nach Abschnitt II Nrn. 2 bis 5 der Schöffenbekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und des Innern, für Sport und Integration vom 27. Oktober 2022, Az. E8 - 3221 E - II - 14870/2021 und B2 - 0143 - 2 (BayMBl. Nr. 672), nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Neuhütten, den 05.05.2023