Nachdem der Erste Bürgermeister Karl-Heinz Hofmann die Sitzung des Gemeinderates am 23.04.2024 um 19:30 Uhr im Rathaus Wiesthal eröffnete sowie die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Gremiums feststellte, wurden im Wesentlichen folgende Beschlüsse behandelt.
TOP 01) Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 17.02.2024: Vorgenannte Sitzungsniederschrift wurde genehmigt und kann ab sofort von den Gemeindebürgern in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein eingesehen werden. Abstimmungsergebnis: 11:0
TOP 02) Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 27.02.2024: Vorgenannte Sitzungsniederschrift wurde genehmigt und kann ab sofort von den Gemeindebürgern in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein eingesehen werden. Abstimmungsergebnis: 11:0
TOP 03) Bestätigung des gewählten stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Krommenthal durch die Gemeinde
Der von den Feuerwehrdienst leistenden Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Krommenthal in der Dienstversammlung am 16.02.2024 zum stellvertretenden Kommandanten gewählte Jan Brehmen wird vonseiten der Gemeinde Wiesthal gem. Art. 8 Abs. 4 Satz 1 BayFwG mit der Auflage bestätigt, dass der Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ binnen eines Jahres nach Zustellung des Bestätigungsschreiben erfolgreich zu absolvieren ist (das Benehmen des Kreisbrandrates liegt vor). Die Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein wird gebeten, dem Gewählten das Bestätigungsschreiben mit Auflage schnellstmöglich förmlich zuzustellen und den Zugang zwecks Nachweisführung über den Beginn der Amtszeit zu dokumentieren. Abstimmungsergebnis: 11:0
TOP 04) Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen (sog. Kostensatzung)
Der Gemeinderat beschloss den vorliegenden Entwurf der „Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen (Kostensatzung)“ im eigenen Wirkungskreis – einschließlich des als Anlage beigefügten kommunalen Kostenverzeichnisses – als Satzung. Abstimmungsergebnis 9:2
TOP 05) Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Hundesteuersatzung
Der Gemeinderat beschloss den vorliegenden Entwurf der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) als Satzung. Die Hundesteuer beträgt künftig 60,00 € pro Hund und 180,00 € für jeden Kampfhund. Abstimmungsergebnis 9:2
TOP 06) Beschlussfassung über die Zuführung der Gewinne des BgA der Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Wiesthal zur Rücklage
Laufender Gewinn eines Betriebs gewerblicher Art (BgA), der nicht den Rücklagen zugeführt wird, ist grundsätzlich kapitalertragssteuerpflichtig. Gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe b) EstG besteht eine Ausschüttungsfiktion, d. h. der nicht durch Beschluss vorgetragene Gewinn gilt automatisch als Einkünfte der Trägerkörperschaft aus Kapitalvermögen. Der Gemeinderat beschloss deshalb, die Gewinne des Betriebs gewerblicher Art bis auf Weiteres stets der Rücklage zuzuführen. Abstimmungsergebnis 11:0
TOP 07) Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungsgründe
Aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom „27.02.2024“
TOP 03 A: Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Kanalerneuerung von Schacht Nr. 3 – 6 in der Bahnhofstraße
Der Gemeinderat stimmte der Auftragsvergabe für die Kanalerneuerung von Schacht Nr. 3 – 6 in der Bahnhofstraße an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Franz Kunkel GmbH aus Neuhütten, zum Angebotspreis von 231.380,62 € brutto (Hauptangebot inkl. Nebenangebot) zu.
TOP 03 B: Beratung und Beschlussfassung über den Rahmenvertrag für allgemeine ingenieurtechnische Beratungsleistungen zur Infrastruktur
Der Gemeinderat stimmte dem vorliegenden Rahmenvertrag des Ingenieurbüro Jung für allgemeine ingenieurtechnische Beratungsleistungen zur Infrastruktur zu.
TOP 03 C: Beratung und Beschlussfassung über die Unterhaltungsmaßnahmen am Fußboden der Kulturhalle
Der Gemeinderat vergab den Auftrag für die Unterhaltungsmaßnahmen am Fußboden der Kulturhalle Wiesthal an den wirtschaftlichsten Anbieter, die Firma Aull Raumausstattung GmbH aus Frammersbach.
TOP 03 D: Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zur Reparatur der Lüftungsanlage in der Kulturhalle Wiesthal
Der Gemeinderat stimmte der Auftragsvergabe zur Mängelbehebung an der defekten Lüftungsanlage an die Firma Herbert Wagner Haustechnik GmbH nachträglich zu.
Der öffentliche Teil der Sitzung endete um 20:15 Uhr. Im Anschluss fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.