Der Gemeinderat Partenstein hat in seiner Sitzung vom 15.04.2024 die sog. „Hundesteuersatzung“ und die „Kostensatzung“ beschlossen. Beide Satzungen sind nachfolgend abgedruckt und damit amtlich bekanntgemacht. Sie treten am 01.06.2024 in Kraft.
Mit Blick auf die künftige Hundesteuer wurden 40 € je Hund und 120 € je Kampfhund im Kalenderjahr festgelegt.
Die Kostensatzung regelt den Gebührenrahmen für Tätigkeiten (Amtshandlungen) der Gemeinde im eigenen (nicht übertragenen) Wirkungskreis. Diese Gebührensätze finden sich in der Anlage zur Kostensatzung – dem kommunale Kostenverzeichnis – wieder. Da alle drei Mitgliedsgemeinden die Kostensatzung neu erlassen haben und das „Verzeichnis“ identisch ist, wurde es übergreifend am Ende der Rubrik „Bekanntmachungen/Ortsrecht“ in Ergänzung zur besagten Satzung eingestellt.
Wie üblich können beide Satzungen ab 03.06.2024 auch in nicht amtlicher Form digital über die Homepage eingesehen und heruntergeladen werden.