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Ortsgespräch - Amtsblatt der VG Partenstein und ihrer Körperschaften
Ausgabe 11/2024
Bekanntmachungen/Ortsrecht
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Gemeinde Wiesthal

Der Gemeinderat Wiesthal hat in seiner Sitzung vom 23.04.2024 die sog. „Hundesteuersatzung“ und die „Kostensatzung“ beschlossen. Beide Satzungen sind nachfolgend abgedruckt und damit amtlich bekanntgemacht. Sie treten am 01.06.2024 in Kraft.

Mit Blick auf die künftige Hundesteuer wurden 60 € je Hund und 180 € je Kampfhund im Kalenderjahr festgelegt.

Die Kostensatzung regelt den Gebührenrahmen für Tätigkeiten (Amtshandlungen) der Gemeinde im eigenen (nicht übertragenen) Wirkungskreis. Diese Gebührensätze finden sich in der Anlage zur Kostensatzung – dem kommunale Kostenverzeichnis – wieder. Da alle drei Mitgliedsgemeinden die Kostensatzung neu erlassen haben und das „Verzeichnis“ identisch ist, wurde es übergreifend am Ende der Rubrik „Bekanntmachungen/Ortsrecht“ in Ergänzung zur besagten Satzung eingestellt.

Wie üblich können beide Satzungen ab 03.06.2024 auch in nicht amtlicher Form digital über die Homepage eingesehen und heruntergeladen werden.