Nachfolgend abgedruckt sehen Sie die Anlage zu den gemeindlichen Kostensatzungen, die in der jeweiligen Ortskategorie eingestellt sind. Es handelt sich um das Kommunale Kostenverzeichnis, welches für alle drei Mitgliedsgemeinden identisch ist und zusammen mit den besagten Satzungen ab 01.06.2024 in Kraft tritt.