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Ortsgespräch - Amtsblatt der VG Partenstein und ihrer Körperschaften
Ausgabe 11/2024
Bekanntmachungen/Ortsrecht
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Gemeinde Neuhütten

Gemeinde Neuhütten

Satzung

über die Erhebung

von Verwaltungskosten für Amtshandlungen

(Kostensatzung)

vom 10.05.2024

Die Gemeinde Neuhütten erlässt aufgrund von Art. 20 des Kostengesetzes und Art. 23 der Gemeindeordnung folgende Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis:

§ 1

Amtshandlungen

Die Gemeinde Neuhütten erhebt für Tätigkeiten im eigenen Wirkungskreis, die sie in Ausübung hoheitlicher Gewalt vornimmt (Amtshandlungen), Kosten (Gebühren und Auslagen).

§ 2

Gebührenhöhe

1Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach dem Kostenverzeichnis (Kommunales Kostenverzeichnis, KommKVz), das Anlage zu dieser Satzung ist. 2Für Amtshandlungen, die nicht im Kostenverzeichnis enthalten sind, wird eine Gebühr erhoben, die nach im Kostenverzeichnis bewerteten vergleichbaren Amtshandlungen zu bemessen ist. 3Fehlt eine vergleichbare Amtshandlung, beträgt die Gebühr fünf bis fünfundzwanzigtausend Euro.

§ 3

Inkrafttreten

1Diese Satzung tritt am 01.06.2024 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Satzung vom 03.12.2001 außer Kraft.

Neuhütten, den 10.05.2024
Gemeinde Neuhütten
gez.
Bernd Steigerwald
Erster Bürgermeister