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Ortsgespräch - Amtsblatt der VG Partenstein und ihrer Körperschaften
Ausgabe 11/2024
Gremiumsarbeit
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Abwasserverband Lohrtal: Sitzungsbericht vom 25.04.2024, öffentlicher Teil

Nachdem Vorsitzender Stephan Amend die Sitzung der Verbandsversammlung Abwasserverband Lohrtal am 25.04.2024 um 19:30 Uhr eröffnete sowie die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Gremiums feststellte, wurden im Wesentlichen folgende Beschlüsse gefasst:

TOP 01) Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 22.03.2024: Vorgenannte Sitzungsniederschrift wurde genehmigt und kann ab sofort von den Gemeindebürgern in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein eingesehen werden. Abstimmungsergebnis: 7:0

TOP 02) Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungsgründe:

Aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 22.03.2023

TOP 08: Notwendigkeit einer Systemtrennung: Die Verbandsversammlung beschloss den Auftrag über die Beschaffung eines sog. Systemtrenners (einschl. Einbau) zwecks Vermeidung eines Rückflusses von Brauchwasser in die Trinkwasserleitung bei temporärem Ausfall der Brauchwasserpumpe an den wirtschaftlichsten Bieter – die Firma Kirsch Haustechnik – zu vergeben.

TOP 03 A-C) Haushaltsangelegenheiten: Nach Beratung über den Haushaltsplan unter TOP 03 A wurde die Haushaltssatzung des Abwasserzweckverbands Lohrtal für 2024 unter TOP 03 B verlesen und mit folgendem Inhalt einstimmig beschlossen. Danach schließt der Haushaltsplan im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 648.550,00 € und im Vermögenshaushalt mit 567.700,00 €. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht vorgesehen. Die Betriebskostenumlage für den durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf 627.550,00 € festgesetzt (hiervon entfallen auf Frammersbach 415.250,00 € und auf Partenstein 212.300,00 €). Zur Finanzierung des nicht gedeckten Bedarfs im Vermögenshaushalt hingegen wird eine Investitionsumlage in Höhe von 567.700,00 € festgelegt (hiervon entfallen auf Frammersbach 378.467,00 € und auf Partenstein 189.233,00 €). Der Höchstbetrag für Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000,00 € normiert. Besagte Haushaltsatzung soll rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft treten und wird nun dem Landratsamt zwecks Genehmigung vorgelegt sowie daran anschließend in einer der kommenden Ausgabe des Ortsgesprächs durch Abdruck veröffentlicht. Abstimmungsergebnis: 7:0. Ebenfalls einstimmig beschlossen wurde im TOP 03 C der Finanzplan sowie das Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2027.

TOP 04) Beratung und Beschlussfassung über die Ausbauvariante der Kläranlage Lohrtal: Die Verbandsversammlung beschloss die Kläranlage Lohrtal, wie in der gemeinsamen Sitzung des Marktgemeinderates Frammersbach und des Gemeinderates Partenstein am 26.02.2024 in der Heubergschule in Frammersbach von Dipl. Ing. (FH) Matthias Kraft von Baurconsult vorgestellt, als „Hochbauvariante“ auszubauen. Die beschlossene Variante ist nun final mit dem Wasserwirtschaftsamt und dem Landratsamt Main-Spessart abzustimmen. Abstimmungsergebnis: 7:0.

TOP 05) Beschlussfassung zur Zweckvereinbarung über gemeinsames Personal mit dem Abwasserverband Aubachtal: Die Verbandsversammlung gab ihre ausdrückliche Zustimmung zur öffentlich-rechtlichen Zweckvereinbarung über die Fortführung der gemeinsamen Personalstelle mit dem Abwasserverband Aubachtal im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit. Abstimmungsergebnis: 7:0.

TOP 06 A-C) Arbeitgeberattraktivität: Die Verbandsversammlung beschloss von dem tariflich eingeräumten Spielraum der Anhebung der vermögenswirksamen Leistungen seiner Tarifbeschäftigten Gebrauch zu machen und sieht eine Anhebung von 6,65 € auf 25,00 € monatlich vor. Gleichsam wird die Möglichkeit der Entgeltumwandung zur betrieblichen Altersversorgung mit den Durchführungswegen Direktversicherung und Pensionskasse fortgeführt sowie ein freiwilliger Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 % gewährt (entsprechend dem Betriebsrentenstärkungsgesetzes). Auch soll es künftig ein Fahrradleasingangebot über die Entgeltumwandlung geben. Die Umsetzung soll zeitgleich mit den übrigen Körperschaften im Zuständigkeitsbereich der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein erfolgen. Die Beschlüsse wurden jeweils einstimmig gefasst.

Der öffentliche Teil der Sitzung endete um 20:05 Uhr.

Schriftführer: Jürgen Schneider