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Ortsgespräch - Amtsblatt der VG Partenstein und ihrer Körperschaften
Ausgabe 11/2024
Gremiumsarbeit
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Schulverband Grundschule Wiesthal: Sitzungsbericht vom 16.05.2024, öffentlicher Teil

Nachdem der Verbandsvorsitzende Karl-Heinz Hofmann die Sitzung des Schulverbandes Grundschule Wiesthal am 16.05.2024 um 19:30 Uhr in der Grundschule Wiesthal eröffnete sowie die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Gremiums feststellte, wurden im Wesentlichen folgende Beschlüsse behandelt.

TOP 01) Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 27.04.2023: Vorgenannte Sitzungsniederschrift wurde genehmigt und kann ab sofort von den Gemeindebürgern in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein eingesehen werden. Abstimmungsergebnis: 5:0

TOP 02) Beratung und ggf. Beschlussfassung zu Investivmaßnahmen für die Mittagsbetreuungseinrichtung: Die Verbandsversammlung beschloss einstimmig die Komplementierung der Zaunanlage im Außenbereich der Mittagsbetreuungseinrichtung sowie im Rahmen darüber hinaus verfügbarer Haushaltsmittel die Anschaffung eines Spielhauses.

TOP 03A-C) Haushaltsangelegenheiten: Nach Beratung über den Haushaltsplan unter TOP 03 A wurde die Haushaltssatzung des Schulverbandes für 2024 unter TOP 03 B verlesen und mit folgendem Inhalt einstimmig beschlossen. Danach schließt der Haushaltsplan im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 332.700,00 € und im Vermögenshaushalt mit 43.000,00 €. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht vorgesehen. Während auch eine Investitionsumlage nicht erhoben wird, beläuft sich die Verwaltungsumlage auf 285.400,00 €. Davon entfallen entsprechend der maßgebenden Schülerzahl zum 01.10.2023 auf die Gemeinde Wiesthal 140.938,00 € (40 Schüler/-innen) und auf die Gemeinde Neuhütten 144.462,00 € (41 Schüler/-innen). Für Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird der Höchstbetrag auf 25.000,00 € festgesetzt. Besagte Haushaltsatzung soll rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft treten und wird nun dem Landratsamt zwecks Genehmigung vorgelegt sowie daran anschließend in einer der kommenden Ausgabe des Ortsgesprächs durch Abdruck veröffentlicht. Abstimmungsergebnis: 5:0. Ebenfalls einstimmig beschlossen wurde im TOP 03 C der Finanzplan für die Jahre 2023 bis 2027.

TOP 04 A-C) Arbeitgeberattraktivität: Der Verbandsrat beschloss von dem tariflich eingeräumten Spielraum der Anhebung der vermögenswirksamen Leistungen seiner Tarifbeschäftigten Gebrauch zu machen und sieht eine Steigerung von 6,65 € auf 25,00 € monatlich gem. Empfehlung der Gemeinschaftsversammlung vor (Abstimmungsergebnis: 5:0). Gleichsam wurde die Fortführung der Möglichkeit der Entgeltumwandung zur betrieblichen Altersversorgung mit den Durchführungswegen Direktversicherung und Pensionskasse beschlossen sowie künftig ein freiwilliger Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 % festgelegt (entsprechend dem Betriebsrentenstärkungsgesetzes; Abstimmungsergebnis 5:0). Auch soll es zeitnah ein Fahrradleasingangebot über die Entgeltumwandlung geben (Abstimmungsergebnis: 5:0). Die Umsetzung soll zeitgleich mit den übrigen Körperschaften im Zuständigkeitsbereich der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein erfolgen.

Der öffentliche Teil der Sitzung endete um 20:30 Uhr

Schriftführer: Thomas Groß