In der ersten (sog. konstituierenden) Sitzung des neuen Gemeinderates am 11.05.2026 hat sich der Gemeinderat eine neue Geschäftsordnung (GeschO) gegeben und den Neuerlass der „Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts („Hauptsatzung“) beschlossen.
Während in der GeschO die Grundlagen für das Zusammenwirken der gemeindlichen Organe für die Wahlperiode 2026 bis 2032 verankert sind (u. a. Zuständigkeiten/Befugnisse des ersten Bürgermeisters, Sitzungstermine und Ladungsfrist), enthält die Hauptsatzung Regelungen zu gebildeten Ausschüssen, zur Rechtsstellung der Organe (ehrenamtlich/berufsmäßig) sowie teilweise zur Entschädigung der Gemeinderatsmitglieder).
Die GeschO wird als Innenrechtsnorm und auch aufgrund ihres Umfangs nicht in der Druckversion des Amtsblattes bekanntgemacht. Sie kann aber gerne jederzeit in unserer Geschäftsstelle (Hauptstraße 24, 97846 Partenstein) eingesehen sowie auf der Homepage der Gemeinde ab sofort aufgerufen und auch heruntergeladen werden; der Zugriff erfolgt hier über die Kategorie „Ortsrecht“ – „Gemeindeverfassungsrecht“ sowie wahlweise über die Kategorie „Ortspolitik“ – „Gemeindeverfassungsrecht“. Hier ist im Übrigen auch die Hauptsatzung zu finden. Diese muss allerdings im Gegensatz zur GeschO ordnungsgemäß bekanntgemacht werden, weshalb sie nachfolgend abgedruckt ist.