Ob als Fußgänger, Rad- oder Autofahrer, ein jeder von uns nimmt in unterschiedlichster Weise am Straßenverkehr teil. In diesem Zusammenhang sind Ihnen sicherlich auch schon diverse Verkehrsbehinderungen aufgefallen, die wir an dieser Stelle kurz aufgreifen und einige Hinweise geben möchten.
Gehwege/Wasserrinnen
Im Gehwegbereich ist ein sog. „Lichtraumprofil“ von 2,50 m zu gewährleisten, d. h. überstehender Bewuchs, herunterhängende Äste/Zweige etc. sind gemessen vom Boden bis zur vorgenannten Höhe zu entfernen.
Selbstverständlich ist auch die gesamte Breite des Gehwegs freizuhalten, sodass über die Grundstücksgrenze hinauswachsende Sträucher, Hecken, etc. unbedingt an der Grundstücksgrenze zu kürzen sind. Zugewachsene Wasserrinnen/Abläufe entlang der Straßen verhindern deren ordnungsgemäße Entwässerung. Das Regenwasser sucht sich „eigene Wege“ und verursacht Schäden an Banketten bzw. angrenzenden Grundstücken.
Die Wasserrinnen entlang des Gehwegbordes sind daher von jeglichem Bewuchs zu befreien; was im Übrigen im Rahmen der „Kehrpflicht“ entsprechend den gemeindlichen Satzungen ohnehin erfolgen müsste.
Straßen/Kreuzungsbereiche
Auch im Bereich öffentlicher Straßen ist selbstverständlich ein „Mindestdurchfahrtshöhe“ zu gewährleisten. So muss bis zu 4,50 m Höhe im Straßenraum ein ungehindertes Passieren möglich sein. Erfolgt beispielsweise durch einen tieferhängenden Ast eine Beschädigung an der Plane eines LKW, ist der Grundbesitzer unter Umständen dafür haftbar.
Aber nicht nur in Bezug auf die Höhe, sondern auch am Boden sind gewisse Standards einzuhalten. Im Bereich von Kreuzungen gilt es sog. „Sichtdreiecke“ freizuhalten. Diese ermöglichen ein gefahrloses Einfahren in Kreuzungen oder Einmündungen. Hecken, Pflanzen und sonstige Hindernisse, die ein Überblicken des Einmündungsbereichs verhindern, stellen eine erhebliche Verkehrsgefährdung dar und sind daher nicht zulässig.
Hausnummern/Straßenschilder
Achten Sie auch in Ihrem eigenen Interesse bitte darauf, dass Hausnummern und Straßenschilder stets gut sichtbar sind. Sie erleichtern den Rettungsdiensten im Notfall das Auffinden Ihres Anwesens.
Nachbarschaftliches Miteinander
Denken Sie bereits beim Pflanzen entlang Ihrer Grenze (bzw. in deren Nähe), dass „ihr Gewächs“ größer werden wird. Nicht immer decken sich die Geschmäcker in Bezug auf den Grüngürtel an gemeinsamen Grundstücksgrenzen. Idealerweise bepflanzen Sie die Grundstücksgrenze im gegenseitigen Einvernehmen.
Mit dieser Veröffentlichung geht der Appell einher, etwaige Unregelmäßigkeiten im vorstehend beschriebenen Sinne am eigenen Grundstück zu beseitigen, denn häufig fallen Missstände ganz besonderes „nur bei den Anderen“ auf. Scheuen Sie sich aber auch nicht, Unregelmäßigkeiten anzusprechen und sollten Sie Argumentationshilfen benötigen, können Sie gerne eine Kopie dieser Veröffentlichung verwenden.
Helfen Sie mit, Schäden an Leib und Leben und an den gemeindlichen Straßen zu vermeiden.
Vielen Dank.