Nachdem Vorsitzender Bernd Steigerwald die Sitzung der Verbandsversammlung Abwasserverband Aubachtal am 22.05.2024 um 19:30 Uhr im Rathaus Neuhütten eröffnete sowie die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Gremiums feststellte, wurden im Wesentlichen folgende Beschlüsse gefasst:
TOP 01) Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 23.03.2023: Vorgenannte Sitzungsniederschrift wurde genehmigt und kann ab sofort von den Gemeindebürgern in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein eingesehen werden. Abstimmungsergebnis: 8:0 (bei 2 Enthaltungen)
TOP 02 A-C) Haushaltsangelegenheiten: Nach Beratung über den Haushaltsplan unter TOP 02 A wurde die Haushaltssatzung des Abwasserzweckverbands Aubachtal für 2024 unter TOP 02 B verlesen und mit folgendem Inhalt einstimmig beschlossen. Danach schließt der Haushaltsplan im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 484.860 € und im Vermögenshaushalt mit 252.100 €. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht vorgesehen. Die Betriebskostenumlage für den durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf 484.860 € festgesetzt (hiervon entfallen auf Heigenbrücken 214.987 €, auf Heinrichsthal 77.238 €, auf Neuhütten 88.826 € und auf Wiesthal 103.809 €). Zur Finanzierung des nicht gedeckten Bedarfs im Vermögenshaushalt hingegen wird eine Investitionsumlage in Höhe von 152.100 € festgelegt
(hiervon entfallen auf Heigenbrücken 64.277 €, auf Heinrichsthal 23.074 €, auf Neuhütten 30.846 € und auf Wiesthal 33.903 €).
Der Höchstbetrag für Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000,00 € normiert. Besagte Haushaltsatzung soll rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft treten und wird nun dem Landratsamt Main-Spessart zwecks Genehmigung vorgelegt sowie daran anschließend in einer der kommenden Ausgabe des Ortsgesprächs durch Abdruck veröffentlicht. Abstimmungsergebnis: 10:0. Ebenfalls einstimmig beschlossen wurde im TOP 02 C der Finanzplan sowie das Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2027.
TOP 03 A-C) Arbeitgeberattraktivität: Die Verbandsversammlung beschloss von dem tariflich eingeräumten Spielraum der Anhebung der vermögenswirksamen Leistungen seiner Tarifbeschäftigten Gebrauch zu machen und sieht eine Anhebung von 6,65 € auf 25,00 € monatlich vor. Gleichsam wird die Möglichkeit der Entgeltumwandung zur betrieblichen Altersversorgung mit den Durchführungswegen Direktversicherung und Pensionskasse fortgeführt sowie ein freiwilliger Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 % gewährt (entsprechend dem Betriebsrentenstärkungsgesetzes). Auch soll es künftig ein Fahrradleasingangebot über die Entgeltumwandlung geben. Die Umsetzung soll zeitgleich mit den übrigen Körperschaften im Zuständigkeitsbereich der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein erfolgen. Die Beschlüsse wurden jeweils einstimmig (10:0) gefasst.
TOP 04) Beschlussfassung zur Zweckvereinbarung über gemeinsames Personal mit dem Abwasserverband Lohrtal: Die Verbandsversammlung gab ihre ausdrückliche Zustimmung zur öffentlich-rechtlichen Zweckvereinbarung über die Fortführung der gemeinsamen Personalstelle mit dem Abwasserverband Lohrtal im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit. Abstimmungsergebnis: 10:0.
Der öffentliche Teil der Sitzung endete um 20:40 Uhr.
Schriftführer: Thomas Groß