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Ortsgespräch - Amtsblatt der VG Partenstein und ihrer Körperschaften
Ausgabe 13/2023
Bekanntmachungen/Ortsrecht
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Verwaltungsgemeinschaft Partenstein - Allgemeinverfügung: Verbot von offenem Feuer

Der Gemeinschaftsvorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein hat am 15.06.2023 eine Allgemeinverfügung für die Mitgliedsgemeinden Neuhütten, Partenstein und Wiesthal (mit Ortsteil Krommenthal) mit nachfolgendem verfügenden Inhalt erlassen und ortsüblich bekanntgemacht:

I.

Für das Gesamtgebiet der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein (Gemeinden Neuhütten, Partenstein und Wiesthal mit Ortsteil Krommenthal) gilt ab sofort ein Verbot von offenem Feuer.

II.

Als Ausnahmeregelung ist das Grillen innerorts auf feuerfestem Untergrund im privaten Bereich erlaubt (weitere Hinweise: Vor Entzünden des Grillfeuers muss gewährleistet sein, dass davon keine Gefahr für die unmittelbare Umgebung ausgeht. Der Grill darf nur auf feuerfestem Untergrund stehen und es ist ein ausreichender Mindestabstand zu leicht entzündbaren Stoffen (z. B. trockenes Gras, Holz) einzuhalten. Der Grill ist ständig durch eine geeignete Person unter Aufsicht zu führen. Bei starkem Wind darf nicht gegrillt werden, da ansonsten der Funkenflug ein Feuer verursachen könnte. Beim Verlassen des Grills müssen Feuer und Glut vollständig erloschen sein, d. h. die Glut muss bei Bedarf mit Wasser abgelöscht werden).

Wir bitten um Beachtung der vorstehenden Regelungen und bedanken uns für Ihre Rücksichtnahme und Ihr Verständnis.

Über Änderungen der besagten Allgemeinverfügung sowie über deren Aufhebung werden Sie in orstüblicher Weise mittels Anschlag am Aushang der Rathäuser (in Krommenthal am Gemeindehaus) sowie über die App des Amtsblattes („meinOrt“) auf dem Laufenden gehalten.