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Ortsgespräch - Amtsblatt der VG Partenstein und ihrer Körperschaften
Ausgabe 13/2023
Bekanntmachungen/Ortsrecht
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Erste Änderungssatzung

zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Mittags- und Ferienbetreuungseinrichtung der Gemeinde Partenstein

vom 15.06.2023

Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) beschließt der Gemeinderat Partenstein in seiner Sitzung vom 12.06.2023 folgende Satzung:

§ 1 Bezugs- und Änderungshinweise

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Mittags- und Ferienbetreuungseinrichtung der Gemeinde Partenstein vom 10.03.2020, bekanntgemacht im Amtsblatt der Gemeinde Partenstein vom 13.03.2020 (Ausgabe 11/2020), wird wie folgt geändert:

§ 4 Abs. 2 („Gebühren für die Mittags- und Ferienbetreuung“) wird durch folgende Regelung ersetzt:

Die Elternbeiträge betragen monatlich:

Wählbar ist neben den wöchentlichen Betreuungstagen auch die Dauer der Betreuungszeit. Hier können zwei Varianten („Vormittags“ oder „Ganztags“) gebucht werden.

§ 4 Abs. 4 Satz 2 („Kosten Mittagsverpflegung“) wird durch folgende Regelung ersetzt:

Für ein Mittagessen wird der im Vorfeld des jeweiligen Betreuungsjahres festgelegte und kommunizierte Kostenansatz erhoben; eine notwendige Änderung dieses Ansatzes während des Betreuungsjahres räumt die Möglichkeit der sofortigen Abwahl des Mittagsessen für das betroffene Kind ein und zwar mit dem Zeitpunkt der Umsetzung der Preisänderung.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am 01.09.2023 in Kraft.

Partenstein, den 15.06.2023
Gemeinde Partenstein
gez.
Stephan Amend
Erster Bürgermeister