vom 15.06.2023
Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) beschließt der Gemeinderat Partenstein in seiner Sitzung vom 12.06.2023 folgende Satzung:
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Mittags- und Ferienbetreuungseinrichtung der Gemeinde Partenstein vom 10.03.2020, bekanntgemacht im Amtsblatt der Gemeinde Partenstein vom 13.03.2020 (Ausgabe 11/2020), wird wie folgt geändert:
§ 4 Abs. 2 („Gebühren für die Mittags- und Ferienbetreuung“) wird durch folgende Regelung ersetzt:
Die Elternbeiträge betragen monatlich:
| bei Nutzung der Mittagsbetreuung an | von Schulende bis 14:00 Uhr “Vormittags“ | von Schulende bis 16:00 Uhr „Ganztags“ |
| 2 Tage/Woche | 22,00 € | 39,00 € |
| 3 Tage/Woche | 33,00 € | 59,00 € |
| 4 Tage/Woche | 43,00 € | 78,00 € |
| 5 Tage/Woche | 54,00 € | 98,00 € |
Wählbar ist neben den wöchentlichen Betreuungstagen auch die Dauer der Betreuungszeit. Hier können zwei Varianten („Vormittags“ oder „Ganztags“) gebucht werden.
§ 4 Abs. 4 Satz 2 („Kosten Mittagsverpflegung“) wird durch folgende Regelung ersetzt:
Für ein Mittagessen wird der im Vorfeld des jeweiligen Betreuungsjahres festgelegte und kommunizierte Kostenansatz erhoben; eine notwendige Änderung dieses Ansatzes während des Betreuungsjahres räumt die Möglichkeit der sofortigen Abwahl des Mittagsessen für das betroffene Kind ein und zwar mit dem Zeitpunkt der Umsetzung der Preisänderung.
Diese Änderungssatzung tritt am 01.09.2023 in Kraft.