Titel Logo
Ortsgespräch - Amtsblatt der VG Partenstein und ihrer Körperschaften
Ausgabe 13/2025
Bekanntmachungen/Ortsrecht
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Gemeinde Wiesthal: Bekanntmachung Vollzug der Wassergesetze; Einleiten von Abwasser in den Aubach durch den Abwasserverband Aubachtal, Sitz Wiesthal; Umbau und Sanierung der Kläranlage Aubachtal

Der Abwasserverband Aubachtal beabsichtigt den Umbau und die Sanierung der Verbandskläranlage mit Sitz in Krommenthal. Unter Vorlage von Planunterlagen hat der Abwasserverband Aubachtal die Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten des in der Kläranlage gereinigten Abwassers in den Aubach beantragt. Diese Einleitung stellt eine Gewässerbenutzung i.S.v. § 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG dar, die der Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis bedarf (§ 8 WHG). Es ist beabsichtigt, eine auf 20 Jahre befristete gehobene Erlaubnis gem. § 15 WHG zu erteilen. Im Zug der Maßnahme ist es auch erforderlich, den bestehenden Hochwasserdamm zu verlegen. Diese Maßnahme stellt einen Gewässerausbau i.S.v. § 67 Abs. 2 Satz 3 WHG dar, die der Erteilung einer Planfeststellung bzw. Plangenehmigung i.S.v. § 68 WHG bedarf.

Die im Zuge des wasserrechtlichen Verfahrens rechtzeitig eingegangenen Einwendungen gegen den Plan und die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan sind gem. § 70 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Art. 69 Bayer. Wassergesetz (BayWG) i.V.m. Art. 73 Abs. 6 des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) in einem besonderen Termin zu erörtern.

Dieser findet statt am

Donnerstag, 24.07.2025, 09:00 Uhr

im Besprechungszimmer (Zi-Nr. 230) des Landratsamtes Main-Spessart in Karlstadt, Marktplatz 8.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Erörterungstermin nicht öffentlich ist (Art. 73 Abs. 6 i.V.m. Art. 68 Abs. 1 BayVwVfG).

Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn verhandelt werden (Art. 67 Abs. 1 S. 3 BayVwVfG).

Partenstein, 04.07.2025
Gemeinde Wiesthal
gez.
Karl-Heinz Hofmann
Erster Bürgermeister