Der Abwasserverband Aubachtal beabsichtigt den Umbau und die Sanierung der Verbandskläranlage mit Sitz in Krommenthal. Unter Vorlage von Planunterlagen hat der Abwasserverband Aubachtal die Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten des in der Kläranlage gereinigten Abwassers in den Aubach beantragt. Diese Einleitung stellt eine Gewässerbenutzung i.S.v. § 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG dar, die der Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis bedarf (§ 8 WHG). Es ist beabsichtigt, eine auf 20 Jahre befristete gehobene Erlaubnis gem. § 15 WHG zu erteilen. Im Zug der Maßnahme ist es auch erforderlich, den bestehenden Hochwasserdamm zu verlegen. Diese Maßnahme stellt einen Gewässerausbau i.S.v. § 67 Abs. 2 Satz 3 WHG dar, die der Erteilung einer Planfeststellung bzw. Plangenehmigung i.S.v. § 68 WHG bedarf.
Die im Zuge des wasserrechtlichen Verfahrens rechtzeitig eingegangenen Einwendungen gegen den Plan und die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan sind gem. § 70 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Art. 69 Bayer. Wassergesetz (BayWG) i.V.m. Art. 73 Abs. 6 des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) in einem besonderen Termin zu erörtern.
Dieser findet statt am
Donnerstag, 24.07.2025, 09:00 Uhr
im Besprechungszimmer (Zi-Nr. 230) des Landratsamtes Main-Spessart in Karlstadt, Marktplatz 8.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Erörterungstermin nicht öffentlich ist (Art. 73 Abs. 6 i.V.m. Art. 68 Abs. 1 BayVwVfG).
Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn verhandelt werden (Art. 67 Abs. 1 S. 3 BayVwVfG).