Nachdem der erste Bürgermeister Dominik Brühl die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Partenstein am 08.06.2026 um 19:30 Uhr eröffnete sowie die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Gremiums feststellte, wurden im Wesentlichen folgende Beschlüsse gefasst:
TOP 01) Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 11.05.2026: Vorgenannte Sitzungsniederschrift wurde genehmigt und kann ab sofort von den Gemeindebürgern in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein eingesehen werden. Abstimmungsergebnis: 15:0.
TOP 02) Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung leichter Schutzkleidung nach DIN EN ISO 11612: Der Gemeinderat beschließt die Anschaffung leichter Schutzkleidung (Modell “VIKING IGNIS“) für die FW Partenstein zum Brutto-Angebotspreis i.H.v. 28.274,40 €. Abstimmungsergebnis: 15:0.
TOP 03) Öffentliche Bekanntgabe der Entschädigungsbeschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der konstituierenden Sitzung vom 11.05.2026 (Art. 52 Abs. 3 GO):
Aus dem nichtöffentlichen Teil der konstituierenden Sitzung vom 11.05.2026:
TOP 12A) Dienstaufwandsentschädigung des ersten Bürgermeisters:
Zunächst gilt festzuhalten, dass der erste Bürgermeister der Gemeinde Partenstein als Beamter auf Zeit der Einwohnerwerte entsprechend besoldungsrechtlich der Besoldungsgruppe A14, Endstufe (= Stufe 11) zugeordnet ist (Art. 45 Abs. 2 S. 1 KWBG i. V. m. Anlage 1 KWBG). Des Weiteren erhält der erste Bürgermeister eine Dienstaufwandsentschädigung, die für Mehraufwendungen in der Lebensführung, die durch das Amt des Bürgermeisters entstehen, gewährt wird. Diese Dienstaufwandsentschädigung ist per Beschlussfassung des Gemeinderates festzulegen und muss sich zwischen 267,14 € und 878,10 € bewegen. Mit 13:0 Stimmen (ein Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung) wurde besagte Entschädigung auf monatlich 640,21 € festgesetzt.
TOP 12B) Entschädigung des/der weiteren ehrenamtlichen Bürgermeister/-innen:
Die vorgenannten Entschädigungen sind per Beschlussfassung vom Gemeinderat und im Einvernehmen mit den Betroffenen festzulegen. Es erging folgender einstimmiger Beschluss (12:0 sowie Ausschluss zweier Personen wegen persönlicher Beteiligung), zu denen im Nachgang auch das Einvernehmen der Betroffenen erteilt wurde:
Zweiter Bürgermeister: Monatliche Pauschal-Entschädigung – beginnend ab 01.05.2026 – in Höhe von 350,00 €. Die fortlaufende Anpassung der Entschädigung erfolgt gem. gesetzlich normierter Automation (Art. 54 Abs. 2 - hier Satz 2 Nr. 2 - KWBG). Mit der Entschädigung gelten 35 Vertretungstage im Kalenderjahr als abgegolten; für das Kalenderjahr 2026 (08.05. bis 31.12.2026) hingegen gelten anteilig 23 Vertretungstage und für das Kalenderjahr 2032 (01.01. bis 30.04.2032) gelten 12 Kalendertage als abgegolten.
Für jeden weiteren nicht mit der Pauschalentschädigung abgegoltenen Vertretungstag wird 1/30 der Bürgermeisterentschädigung gewährt.
Die monatliche Entschädigung ist insgesamt (Pauschale und ggf. Tagesentschädigung) auf das Monatssalär des ersten Bürgermeisters begrenzt.
Dritter Bürgermeister: Monatliche Pauschal-Entschädigung – beginnend ab 01.05.2026 – in Höhe von 200,00 €. Die fortlaufende Anpassung der Entschädigung erfolgt gem. gesetzlich normierter Automation (Art. 54 Abs. 2 - hier Satz 2 Nr. 2 - KWBG). Mit der Entschädigung gelten 35 Vertretungstage im Kalenderjahr als abgegolten; für das Kalenderjahr 2026 (08.05. bis 31.12.2026) hingegen gelten anteilig 23 Vertretungstage und für das Kalenderjahr 2032 (01.01. bis 30.04.2032) gelten 12 Kalendertage als abgegolten.
Für jeden weiteren nicht mit der Pauschalentschädigung abgegoltenen Vertretungstag wird 1/30 der Bürgermeisterentschädigung gewährt.
Die monatliche Entschädigung ist insgesamt (Pauschale und ggf. Tagesentschädigung) auf das Monatssalär des ersten Bürgermeisters begrenzt.
TOP 04) Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungsgründe und Anfragen:
Aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom „27.04.2026“
TOP 05: „Beratung und Beschlussfassung über die Erneuerung der Beleuchtung in der Grundschule“ „Der Gemeinderat vergab den Auftrag für die Erneuerung der Beleuchtung in der Grundschule an die Firma Georg Wagner GmbH & Co. zum Angebotspreis in Höhe von 22.324,58 € brutto“ Abstimmungsergebnis 14:0
TOP 07: „Beratung und Beschlussfassung über den Auftrag zur Überprüfung der Drosseleinstellungen in den Entlastungsbauwerken (AV Lohrtal, Gemeinde Partenstein und Markt Frammersbach)“ „Der Gemeinderat vergab den Auftrag für die Überprüfung der Drosseleinstellungen an den Entlastungsbauwerken im Einzugsgebiet der Kläranlage Lohrtal an die Firma NIVUS GmbH aus Eppingen. Darüberhinausgehende Kosten sind im Rahmen der kommunizierten Überprüfung der Drosseleinstellungen in den Entlastungsbauwerken der Gemeinde Partenstein ebenfalls von dieser Beschlussfassung abgedeckt und bedürfen keiner erneuten Behandlung im Gemeinderat. “ Abstimmungsergebnis: 14:0
TOP 05) Bericht des ersten Bürgermeisters:
Inwertsetzung Burgruine:
Die Arbeiten seien im Zeitplan. Die Maurer -und Betonarbeiten seien wahrscheinlich in der KW 25 abgeschlossen. Der Metallbauer war zum Aufmaß nehmen vor Ort. Am Burgfried werden die oberen Fugen ausgebessert und die defekte Ziegelabdeckung wird durch ein Kupferdach ersetzt. Die Fahne wurde bereits erneuert.
Der öffentliche Teil der Sitzung endete um 19:55 Uhr.
Schriftführer: Daniel Werthmann