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Ortsgespräch - Amtsblatt der VG Partenstein und ihrer Körperschaften
Ausgabe 13/2026
Gremiumsarbeit
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Gemeinde Wiesthal: Sitzungsbericht (öffentlicher Teil) vom 02.06.2026

 

Nachdem der Erste Bürgermeister Karl-Heinz Hofmann die Sitzung des Gemeinderates am 02.06.2026 um 19:30 Uhr im Rathaus Wiesthal eröffnete sowie die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Gremiums feststellte, wurden im Wesentlichen folgende Beschlüsse behandelt.

TOP 01) Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 28.04.2026: Vorgenannte Sitzungsniederschrift wurde genehmigt und kann ab sofort von den Gemeindebürgern in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein eingesehen werden. Abstimmungsergebnis: 13:0

TOP 02) Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 07.05.2026: Vorgenannte Sitzungsniederschrift wurde genehmigt und kann ab sofort von den Gemeindebürgern in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein eingesehen werden. Abstimmungsergebnis: 13:0

TOP 03) Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungsgründe

Aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom „07.05.2026“

TOP 11A) Entschädigung des ehrenamtlichen ersten Bürgermeisters

Zunächst gilt festzuhalten, dass ehrenamtliche erste Bürgermeister einen Rechtsanspruch auf angemessene Entschädigung haben (Art. 53 Abs. 1 KWBG). Die Festsetzung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen des Gemeinderates auf Grundlage des Art. 53 Abs. 2 KWBG i. V. m. Anlage 3. Demnach beträgt der Rahmen im Fall der Gemeinde Wiesthal (für 1.001 bis 3.000 Einwohner) zwischen 3.587,73 € und 5.381,60 € (gültig ab Feb25). Auch ist das Einvernehmen des ersten Bürgermeisters zum gefassten Beschluss herzustellen. Mit 7:5 Stimmen (sowie einem Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung) erging folgender Beschluss:

Die Entschädigung des ersten Bürgermeisters wird gem. Art. 53 Abs. 1 und 2 KWBG i. V. m. der Anlage 3 zu Art. 53 Abs. 2 KWBG auf monatlich 4.500,00 € festgesetzt. Die fortlaufende Anpassung der Entschädigung erfolgt gem. gesetzlich normierter Automation (Art. 54 Abs. 2 - hier Satz 2 Nr. 2 - KWBG). Der Gemeinderat stellt zugleich klar, dass mit Gewährung dieser Entschädigung auch die reisekostenrechtlichen Ansprüche des ersten Bürgermeisters als abgegolten gelten.

TOP 11B) Entschädigung des/der weiteren ehrenamtlichen Bürgermeister/-innen:

Die vorgenannten Entschädigungen sind per Beschlussfassung vom Gemeinderat und im Einvernehmen mit den Betroffenen festzulegen. Es erging einstimmig mit 11:0 Stimmen (sowie zwei Ausschlüssen wegen persönlicher Beteiligung) folgender Beschluss, zudem im Nachgang auch das notwendige Einvernehmen durch die Betroffenen hergestellt wurde.

Zweiter Bürgermeister: Monatliche Pauschal-Entschädigung – beginnend ab 01.05.2026 – in Höhe von 350,00 €. Die fortlaufende Anpassung der Entschädigung erfolgt gem. gesetzlich normierter Automation (Art. 54 Abs. 2 - hier Satz 2 Nr. 2 - KWBG). Mit der Entschädigung gelten 35 Vertretungstage im Kalenderjahr als abgegolten; für das Kalenderjahr 2026 (08.05. bis 31.12.2026) hingegen gelten anteilig 23 Vertretungstage und für das Kalenderjahr 2032 (01.01. bis 30.04.2032) gelten 12 Kalendertage als abgegolten. Für jeden weiteren nicht mit der Pauschalentschädigung abgegoltenen Vertretungstag wird 1/30 der Bürgermeisterentschädigung gewährt. Die monatliche Entschädigung ist insgesamt (Pauschale und/oder Tagesentschädigung) auf das Monatssalär des ersten Bürgermeisters begrenzt.

Dritter Bürgermeister: 1/30 der Bürgermeisterentschädigung für jeden tatsächlichen Vertretungstag im Verhinderungsfall des ersten Bürgermeisters. Vorgenannte Entschädigung ist in Bezug auf den Kalendermonat auf das Monatssalär des Bürgermeisters begrenzt.

TOP 12: Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Erschütterungsmessung – Erneuerung der OD Krommenthal

Das Gremium erteilt dem Dienstleister Schütz Erschütterungstechnik aus Aschaffenburg den Auftrag für die Durchführung von Erschütterungsmessungen im Rahmen der Bauarbeiten in der OD Krommenthal. Das Staatliche Bauamt Würzburg beteiligt sich an den Kosten gem. Vereinbarung.

Der öffentliche Teil der Sitzung endete um 19:40 Uhr. Im Anschluss fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Schriftführer: René Hartmann