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Ortsgespräch - Amtsblatt der VG Partenstein und ihrer Körperschaften
Ausgabe 14/2025
Gremiumsarbeit
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Abwasserverband Aubachtal



Nachdem der Verbandsvorsitzende Bernd Steigerwald die Sitzung der Verbandsversammlung am 03.07.2025 um 19:30 Uhr im Rathaus Neuhütten eröffnete sowie die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Gremiums feststellte, wurden im Wesentlichen folgende Beschlüsse behandelt.

TOP 01) Vorstellung des neuen Verbandsrates: Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Tino Münster aus dem Gemeinderat Neuhütten mit Ablauf des 31.03.2025 und damit verbunden auch dem Ausscheiden als Verbandsrat im Abwasserverband Aubachtal, entsendete die Gemeinde Neuhütten nun Herrn Christoph Curs als ordentliches Mitglied (Verbandsrat) in die Verbandsversammlung. Herr Curs nutzte die Gelegenheit und stellte sich den Anwesenden kurz vor.

TOP 02) Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 22.05.2024: Vorgenannte Sitzungsniederschrift wurde genehmigt und kann ab sofort von den Bürgern der Verbands-Mitgliedsgemeinden in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein eingesehen werden. Abstimmungsergebnis 9:0 (Enthaltungen: 2).

TOP 03) Nachbesetzung im Rechnungsprüfungsausschuss (Bestellung einer Vertretung): Aufgrund der unter TOP 01 genannten Situation musste auch eine neue Vertretung im Rechnungsprüfungsausschuss für das ordentliche Mitglied Fabian Kunkel bestellt werden. Dies geschah einstimmig mit der Personalie Christoph Curs.

TOP 04) Bericht des Verbandsvorsitzenden: Bernd Steigerwald berichtete ausführlich über den aktuellen Zustand der verbandseigenen Kläranlage sowie über den Sachstand der Sanierung. Hier werde am 24.07.2025 im Landratsamt Main-Spessart ein nichtöffentlicher Termin zur Erörterung der Einwendungen im Rahmen der Bekanntgabe über die öffentliche Auslegung der Genehmigungsunterlagen stattfinden. Im Anschluss daran würden dann die Genehmigungen der Ämter eingeholt und schließlich mit der Projektumsetzung begonnen werden.

Auch wurde der Betriebsleiter Max Brühl zum erfolgreichen Bestehen seiner Abschlussprüfung zur Fachkraft für Abwassertechnik beglückwünscht und die neue Unterstützungskraft Heiko Müller vorgestellt.

TOP 05) Beratung und Beschlussfassung über die Mitfinanzierung der Fortbildung der Unterstützungskraft zum Umwelttechnologen für Abwasserbewirtschaftung: Wie bisher beschloss die Verbandsversammlung auch künftig die Kosten für die Ausbildung der gemeinsamen Personalstelle zum Umwelttechnologen für die Abwasserbewirtschaftung (m/w/d) mit dem Abwasserverband Lohrtal im festgelegten Verhältnis (40 % AVA und 60 % AVL) zu tragen, wobei mit dem konkreten Stelleninhaber eine sog. Rückzahlungsvereinbarung mit Bindungswirkung abzuschließen sei. Abstimmungsergebnis 11:0.

TOP 06A bis 06C) Finanzangelegenheiten (Beratung Haushaltsplan 2025, Beschlussfassung Haushaltssatzung 2025 und Investitionsprogramm mit Finanzplan 2024 bis 2028): Nach der Beratung über den Haushaltsplan verlass der Verbandsvorsitzende die Haushaltssatzung 2025. Danach schloss der Haushalt des Verbandes in Einnahmen und Ausgaben mit 582.200 € und im Vermögenshaushalt mit 413.000 € ab. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wurden nicht vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wurden in Höhe von 140.000 € festgesetzt. Die auf 582.200 € festgesetzte Betriebskostenumlage (abhängig von den Wasserverbrauchsmengen) verteilt sich dabei wie folgt auf die Mitgliedsgemeinden: Heigenbrücken 256.455 €, Heinrichsthal 83.514 €, Neuhütten 107.309 € und Wiesthal 134.922 €. Die Investitionsumlage in Höhe von 413.000 € (abhängig von den Einwohnerwerten) wird zu 172.719 € von Heigenbrücken, zu 62.203 € von Heinrichsthal, zu 84.623 € von Neuhütten und zu 93.455 € von Wiesthal getragen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben aus dem Haushaltsplan wurde auf 50.000 € festgelegt, weitere Festsetzungen wurden nicht vorgenommen. Die Haushaltssatzung soll nun rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft treten und wird nun dem Landratsamt Main-Spessart zwecks Genehmigung vorgelegt sowie daran anschließend in einer der kommenden Ausgabe des Ortsgesprächs durch Abdruck veröffentlicht. Haushaltssatzung und Investitionsprogramm/Finanzplan wurden einstimmig (11:0) beschlossen.

TOP 07) Beratung und Beschlussfassung über die inhaltlichen Änderungen des Geschäftsbesorgungsvertrages zwischen dem Abwasserverband Aubachtal und der BayernGrund GmbH: Die inhaltlichen Änderungen des vorgenannten Geschäftsbesorgungsvertrags wurde einstimmig beschlossen.

TOP 08) Beratung und Beschlussfassung zur Übernahme der Gewährleistungsbürgschaft im Zusammenhang mit der Durchführung der Finanzierung des Ausbaus der KA Aubachtal durch die BayernGrund GmbH: Teil des Geschäftsbesorgungsvertrages (TOP 07) zwischen dem Abwasserverband Aubachtal und der BayernGrund GmbH ist auch die Finanzierung der Sanierungsmaßnahme durch die BayernGrund GmbH in Zusammenarbeit mit der Sparkasse Main-Franken Würzburg. Diese Art der Finanzierung stellt nach dem Wortlaut der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) eine sog. kreditähnliches Rechtsgeschäft dar (Art. 72 GO), welches wiederum durch die Rechtsaufsicht des Landratsamtes Main-Spessart genehmigt werden muss. Besagte Gewährleistungsbürgschaft gegenüber der Sparkasse Main-Franken Würzburg wurde mit 11:0 Stimmen beschlossen.

TOP 09) Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt zum neuen Zweckverband "Klärschlammverwertung Main Tauber Aisch (ZKMTA)": Aufgabe des ZKMTA soll die künftige Übernahme der Klärschlammentsorgung und zwar von der Trocknung bis hin zu gesetzlich vorgeschriebenen Phosphorrückgewinnung sein. Das Konzept der interkommunalen Zusammenarbeit hat dabei den Vorteil, dass die Klärschlammentsorgung langfristig mit regionaler Wertschöpfung gesichert wird und die Entsorgung zu stabilen Konditionen (geringe Kostenvolatilität) gewährleistet ist. Auch wird der Klärschlamm als regenerativer Energieträger ortsnah genutzt und der Phosphor gesetzeskonform zurückgewonnen. Im Vorfeld zu diesem Tagesordnungspunkt gab es bereits mehrere interne Informationsveranstaltungen und auch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration sowie die Regierung von Unterfranken waren an der Erstellung der vorgelegten Verbandssatzung beteiligt.

Im Kern des einstimmigen Beschlusses wurde der Beitritt des AVA zum ZKMTA sowie dessen Verbandssatzung bejaht und als Vertreter des AVL im ZKMTA der Verbandsvorsitzende (derzeit Bernd Steigerwald) bestimmt.

TOP 10) Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungsgründe:

Aus dem nichtöffentlichen Teil Sitzung vom 22.05.2024:

TOP 07B) Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe einer „Rahmenvereinbarung über das Leasing von Fahrrädern“: Das Gremium beschloss die Zuschlagserteilung für das Leasing von Fahrrädern (Rahmenvereinbarung) als Mitarbeiterangebot über die Entgeltumwandlung an den wirtschaftlichsten Bieter im Rahmen des damals noch laufenden Vergabeverfahrens.

Der öffentliche Teil der Sitzung endete um 20:45 Uhr. Im Anschluss fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Schriftführer: Thomas Groß