Die Haushaltssatzung wurde vom Landratsamt Main-Spessart mit Schreiben vom 21.06.2023 (Az. 21-027.0.19-23) rechtsaufsichtlich gewürdigt. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen werden in der Zeit vom 21.07.2023 bis zur amtlichen Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung in den Räumen der VGem Wiesthal zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Haushaltssatzung der Schulverbandes Grundschule Wiesthal 2023
Aufgrund des Art. 9, Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG), Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 319.900 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 65.200 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Für die Berechnung der Verwaltungs- und Investitionsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01.10.2022 auf 80 Verbandsschüler festgesetzt (40 Schüler Wiesthal, 40 Schüler Neuhütten).
Verwaltungsumlage:
1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 273.850 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.
Investitionsumlage:
2. Eine Investitionsumlage wird im Haushaltsjahr nicht erhoben.
§ 5
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden in Höhe von
25.000 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft
Partenstein, den 21.07.2023
Schulverband Grundschule Wiesthal