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Ortsgespräch - Amtsblatt der VG Partenstein und ihrer Körperschaften
Ausgabe 15/2026
Gremiumsarbeit
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Gemeinde Partenstein: Sitzungsbericht (öffentlicher Teil) vom 06.07.2026

 

Nachdem der erste Bürgermeister Dominik Brühl die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Partenstein am 06.07.2026 um 19:30 Uhr eröffnete sowie die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Gremiums feststellte, wurden im Wesentlichen folgende Beschlüsse gefasst:

TOP 01) Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 08.06.2026: Vorgenannte Sitzungsniederschrift wurde genehmigt und kann ab sofort von den Gemeindebürgern in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein eingesehen werden. Abstimmungsergebnis: 12:0.

TOP 02 A-B) Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2026: Der Gemeinderat beschloss den vorgelegten Entwurf der Haushalssatzung 2026 als Satzung. Abstimmungsergebnis: 12:0[TG1].

TOP 02 C) Beratung und Beschlussfassung über das Investitionsprogramm 2026 bis 2029 mit dem ihm zugrunde liegenden Finanzplan Der Gemeinderat beschloss die vorgelegten Entwürfe des Finanzplanes sowie des Investitionsprogramms für die Jahre 2026 bis 2029. Abstimmungsergebnis: 12:0.

TOP 02 D) Beratung und Beschlussfassung über die Übernahme des Kindergartendefizites 2025: Der Gemeinderat beschloss dem Antrag der katholischen Kirchenstiftung vom 18.06.2026 stattzugeben und das verbleibende Defizit des Kindergartens in Höhe von 48.465,85 € für das Kindergartenjahr 2025 zu übernehmen. Abstimmungsergebnis: 12:0.

TOP 03 A) Beratung und Beschlussfassung über den Neuerlass der Satzung für die Benutzung der Mittags- und Ferienbetreuungseinrichtung: Der Gemeinderat beschloss den vorgelegten Entwurf der Satzung über die Benutzung der Mittags- und Ferienbetreuungseinrichtung der Gemeinde Partenstein als Satzung. Die Satzung ist in diesem Amtsblatt unter der Rubrik „Bekanntmachungen/Ortsrecht – Gemeinde Partenstein“ abgedruckt. Abstimmungsergebnis: 12:0.

TOP 03 B) Beratung und Beschlussfassung über die Anpassung der Gebühren in der Mittagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027: Der Gemeinderat Partenstein beschloss einen Kostendeckungsgrad von 45% durch Elternbeiträge festzulegen und die Gebührensatzung entsprechend mit Wirkung ab 01.09.2026 anzupassen. Außerdem soll das Tee- und Spielgeld in Höhe von 1,50 € auf die monatlichen Gebühren umgelegt werden. Abstimmungsergebnis: 12:0.

TOP 03 C) Beratung und Beschlussfassung über den Neuerlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Mittags- und Ferienbetreuungseinrichtung: Der Gemeinderat Partenstein beschloss den vorgelegten Entwurf der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Mittags- und Ferienbetreuungseinrichtung der Gemeinde Partenstein als Satzung. Die Satzung ist in diesem Amtsblatt unter der Rubrik „Bekanntmachungen/Ortsrecht – Gemeinde Partenstein“ abgedruckt. Abstimmungsergebnis: 12:0.

TOP 04 A) Bauantrag auf Abbruch und Wiedererrichtung des bestehenden Dachgeschosses, sowie Errichtung einer Dachgaube und einer Terrassenüberdachung, Schneidweg 1 (FlNr. 2165/1): Der Gemeinderat nahm den vorgenannten Bauantrag zur Kenntnis und erteilte die beantragten Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Nichteinhaltung der festgesetzten berg- und talseitigen Wandhöhe, des Kniestockverbots, des Verbots von Gaubenbändern, der Nichteinhaltung der maximal zulässigen Gaubenlänge, der Nichteinhaltung des Mindestabstandes zum Ortgang sowie der Überschreitung der Baugrenze für Nebenanlagen (Terrassenüberdachung). Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt. Abstimmungsergebnis: 12:0.

TOP 04 B) Bauantrag auf Teilabbruch und Neuaufbau des bestehenden Wohngebäudes, Buchstraße 15 (FlNr. 2562): Der Gemeinderat nahm den genannten Bauantrag zur Kenntnis und erteilte die beantragte Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Nichteinhaltung der festgesetzten Dachneigung (40° anstatt 46-53°). Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt. Abstimmungsergebnis: 12:0.

TOP 05) Gewährung des doppelten Gewichtungsfaktors (2.0 GWF) nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) für Kinder die während eines Betreuungsjahres im Kindergarten/in der Tageseinrichtung das dritte Lebensjahr vollenden: Die Gemeinde Partenstein gewährt ab dem 01.09.2026, bis auf Widerruf, für Kinder aus dem Gemeindegebiet, die vor dem Monat in dem sie das 3. Lebensjahr vollenden in Kindergärten/Kindertagesstätten aufgenommen werden, den doppelten Gewichtungsfaktor bis zum Ende des jeweiligen Betreuungsjahres, auch wenn sie im Verlauf dieses Jahres 3 Jahre alt werden (gem. Art. 21 Abs. 5 Sätze 5 und 6 BayKiBiG). Abstimmungsergebnis: 12:0.

Der öffentliche Teil der Sitzung endete um 21:05 Uhr.

Schriftführer: Daniel Werthmann