Liebe Einwohner/-innen,
wie bereits über unsere App mitgeteilt möchten wir auch an dieser Stelle darüber informieren, dass die Allgemeinverfügung vom 15.06.2023 über das Verbot von offenem Feuer (...) in den Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein (Neuhütten, Partenstein und Wiesthal/Krommenthal) seit 24.07.2023 aufgehoben wurde.
Gleichsam weisen wir allerdings darauf hin, dennoch die örtlichen Gebenheiten zu berücksichtigen. Auch ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen nur noch außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile erlaubt und zwar nur noch auf den Grundstücken, auf denen sie auch angefallen sind (siehe hierzu auch unseren Artikel in der Rubrik „Aus der Verwaltung“). Es darf kein offenes Feuer im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 Metern angezündet werden (...). Zudem besteht in den Wäldern bis 31.10. ein absolutes Rauchverbot.