Die Wergemeinschaft Partenstein e.V. informiert:
Der Verein Werbegemeinschaft Partenstein e.V. ist nunmehr zur Auflösung beim Registergericht Würzburg eingetragen.
Bis zum 31.12.2024 können noch in Umlauf befindliche Gutscheine bei den Mitgliedsbetrieben eingelöst werden.
Die gesetzliche Frist zur Einlösung läuft drei Jahre nach Ausstellungsdatum aus. Von dieser Regelung sieht die Werbegemeinschaft Partenstein e.V. jedoch ab.
Es wird deshalb um Beachtung gebeten, dass nach dem 31.12.2024 keine Gutscheine mehr umgesetzt werden können.
Bitte lösen Sie deshalb die noch vorhandenen Gutscheine zeitnah ein.
Bei Fragen wenden Sie sich an die 1. Vorsitzende Frau Sabine Weigand.