Nachdem der erste Bürgermeister Bernd Steigerwald die Sitzung des Gemeinderates am 15.07.2024 um 19:30 Uhr eröffnete sowie die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Gremiums feststellte, wurden im Wesentlichen folgende Beschlüsse behandelt.
| TOP 01) | Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 17.06.2024: Vorgenannte Sitzungsniederschrift wurde genehmigt und kann ab sofort von den Gemeindebürgern in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein eingesehen werden. (Abstimmungsergebnis 11:0) |
| TOP 02) | Vereidigung der neuen Feldgeschworenen: Die nachrückenden Feldgeschworenen (Herr Matthias Steigerwald und Herr Edmund Wirzberger) wurden gemäß Art. 13 Abs. 2 des Abmarkungsgesetzes (AbmG) durch den ersten Bürgermeister Bernd Steigerwald in Eidesform verpflichtet und in ihr neues Amt eingeführt. |
| TOP 03) | Bauantrag auf Errichtung einer Terrassenüberdachung, Im Furt 7 (FlNr. 3392/1): Der Gemeinderat nahm den vorgenannten Bauantrag zur Kenntnis und stimmte der notwendigen Befreiung zu. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt. (Abstimmungsergebnis 11:0) |
| TOP 04 A) | Beratung über den Haushaltsplan 2024: Der Kämmerer der Verwaltungsgemeinschaft, Herr Jürgen Schneider, ging zunächst auf die wichtigsten Einnahmen und Ausgaben der Kommune für das Haushaltsjahr 2024 ein. Der Haushaltsplan, welcher Anlage zur Sitzungsniederschrift ist, kann in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein eingesehen werden. |
| TOP 04 B) | Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2024: Der Gemeinderat Neuhütten hat den vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung beschlossen. Der Haushalt schließt im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 2.546.280 € und im Vermögenshaushalt mit 1.687.100 €. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 2.957.000 € festgesetzt. |
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| Die Steuersätze (Hebesätze) wurden wie folgt angegeben: Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) mit 500 v. H., Grundsteuer für (un-)bebaute Grundstücke (B) mit 350 v. H. und die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag mit 350 v. H. |
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| Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000 € festgesetzt. Besagte Haushaltssatzung soll rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft treten und wird nun dem Landratsamt zwecks Genehmigung vorgelegt sowie daran anschließend in einer der kommenden Ausgaben des Ortsgesprächs durch Abdruck veröffentlicht. (Abstimmungsergebnis: 11:0) |
| TOP 04 C) | Beratung und Beschlussfassung über das Investitionsprogramm 2023 bis 2027 mit dem ihm zugrunde liegenden Finanzplan: Der Gemeinderat beschloss die vorgelegten Entwürfe des Finanzplanes sowie des Investitionsprogramms für die Jahre 2023 bis 2027. (Abstimmungsergebnis: 11:0) |
Der öffentliche Teil der Sitzung endete um 20:22 Uhr. Im Anschluss fand eine nicht-öffentliche Sitzung statt.
Schriftführerin: Luisa Stenger