Das Landratsamt Main-Spessart hat zur Einschränkung des Gemeingebrauchs bei der Benutzung von Gewässern der II. und III. Ordnung auf dem Gebiet des Landkreises Main-Spessart eine Allgemeinverfügung hinsichtlich der Entnahme von Wasser erlassen. Diese ist zunächst bis zum 31.08.2026 beschränkt. Die Allgemeinverfügung ist auf unserer Homepage veröffentlicht oder im Landratsamt Main-Spessart, Untere Wasserrechtsbehörde, zur Einsichtnahme ausliegend.