Derzeit werden keine Werbegemeinschaftsgutscheine mehr ausgegeben. Alle Kunden, die noch im Besitz von Gutscheinen sind werden gebeten, diese zeitnah bei einem Mitgliedsbetrieb einzulösen.
Das Gesetz regelt die Frist zur Einlösung von Gutscheinen auf drei Jahre nach Ausstellungsdatum. Alle Gutscheine die also vor Juni 2020 ausgestellt worden sind, müßten somit nicht mehr eingelöst werden!
Die Werbegemeinschaft sieht von dieser Regelung ab. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass es diese Frist gibt und diese auch eingehalten werden sollte!
Werbegemeinschaft Partenstein e.V.
...eine runde Sache