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Ortsgespräch - Amtsblatt der VG Partenstein und ihrer Körperschaften
Ausgabe 19/2025
Aktuelles von anderen Stellen/Behörden
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Aktuelles von anderen Stellen/Behörden

Nach Absprache zwischen dem federführenden Forstbetrieb Rothenbuch und dem Verband der Spessartforstberechtigten e. V. wurde für die Ausübung der Spessartoberholzrechte vorgenannter Zeitraum festgelegt.

Am Dienstag, den 07.10.2025 sowie an den darauffolgenden Freitagen, Samstagen und Dienstagen bis einschließlich Samstag, den 25.10.2025, sind die fertiggestellten Hiebe der beteiligten Forstbetriebe zur Oberholznutzung freigegeben. Ein Hieb ist fertiggestellt, wenn das Holz einschließlich des Selbstwerberholzes aufgearbeitet ist und samt dem Nutzholz in langer Form an Waldstraßen gerückt ist. Die noch im Gang befindlichen Hiebe bleiben für die Oberholznutzung gesperrt.

Gemäß Entschließung der Regierung von Unterfranken vom 10.08.1959 Nr. III/7 a - 2012 a 33 ist die Oberholzabfuhr mit LKW oder sonstigen Kraftfahrzeugen mit schwarzer Zulassungsnummer nur innerhalb 3 Wochen nach Freigabe der Hiebe, d. i. vom 07.10.2025 bis 25.10.2025 an den Holztagen gestattet. Während der Waldschlusszeit vom 1. Mai bis 31. Juli darf kein Holz abgefahren werden.

Oberholz in geöffneten Hieben steht allen Rechtlern in gleichem Maße zu, jedoch nur bis zur Deckung des Eigenbedarfs. Unberechtigte Aufarbeitung von Oberholz wird zur Anzeige gebracht.

Zur Aufarbeitung von Oberholz ist der Motorsägeneinsatz gestattet, dabei ist die entsprechende Sicherheitsausrüstung zu tragen und die Sicherheitsbestimmungen sind zu beachten.

Bei dieser Gelegenheit wird nochmals auf folgende Verbote hingewiesen:

Nutzung vor Sonnenaufgang und nach Sonnenuntergang, Entwenden von Lagerhölzern unter Eichenstammholz, Abladen von Oberholz auf forsteigenem Grund sowie auf Straßen und Wegen, Schleifen und Fahren des Oberholzes durch Kulturen und Schlägen außerhalb von Rückegassen sowie Aufarbeitung auf den Wegen.

Alle nicht befestigten Erdwege werden für die Benutzung durch Kraftfahrzeuge ausdrücklich als gesperrt erklärt.

Wo welche Hiebe in welchem Umfang der Nutzung freigegeben werden, können Sie den amtlichen Bekanntmachungsstellen in Ihrer Gemeinde entnehmen oder in der Gemeindeverwaltung erfragen. Bei Gemeinden, die einer VG angehören, besteht die Möglichkeit sich dort zu erkundigen.

Thea Kohlroß
2. Vorsitzende des Verbandes der Spessartforstberechtigten e. V.
Erste Bürgermeisterin Gemeinde Schollbrunn