Aufgrund des Art. 9 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG), Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband Grundschule Wiesthal folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 332.700 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 43.000 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt
§ 4
Für die Berechnung der Verwaltungs- und Investitionsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01.10.2023 auf 81 Verbandsschüler festgesetzt (40 Schüler Wiesthal, 41 Schüler Neuhütten).
(1) Verwaltungsumlage
Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 285.400 € festgesetzt und wie folgt verteilt:
| Verbandsmitglied | Schülerzahl | Umlage |
| Wiesthal | 40 | 140.938 € |
| Neuhütten | 41 | 144.462 € |
| Summe | 81 | 285.400 € |
(2) Investitionsumlage
Eine Investitionsumlage wird im Haushaltsjahr nicht erhoben.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
25.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Weiter Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Partenstein, den 19.09.2024
Schulverband Grundschule Wiesthal
gez.