Nachdem der erste Bürgermeister Karl-Heinz Hofmann die Sitzung des Gemeinderates am 23.09.2025 um 19:30 Uhr im Rathaus Wiesthal eröffnete sowie die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Gremiums feststellte, wurden im Wesentlichen folgende Beschlüsse behandelt.
TOP 01) Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 29.07.2025: Vorgenannte Sitzungsniederschrift wurde genehmigt und kann ab sofort von den Gemeindebürgern in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein eingesehen werden. Abstimmungsergebnis: 11:0
TOP 02) Information rund um den Abwasserverband Aubachtal durch den Verbandsvorsitzenden: Zu diesem Tagesordnungspunkt informierte der Verbandsvorsitzende Bernd Steigerwald den Gemeinderat über den aktuellen Zustand der Kläranlage sowie über den Sachstand der Sanierung. Größte Sorge bereitet derzeit die verstopfte Schlammleitung, welche provisorisch mit Hilfe des Technischen Hilfswerks (THW) repariert wurde. Daneben finden sich Risse im Nachklärbecken und auch die Elektronik ist stark veraltet. Deshalb muss die Sanierung sowie der geplante Neubau eines Kombibeckens mit Belebungsring schnellstmöglich vorangetrieben werden. Die Umsetzung verzögerte sich um fast ein Jahr aufgrund einer Einwendung der Oberen Naturschutzbehörde an der Regierung von Unterfranken, jedoch wird nun mit einer zeitnahen Genehmigung gerechnet.
TOP 03) Vorbereitung über die künftige Reservierung und Abrechnung der Nutzung der gemeindlichen Kegelbahn: Der Gemeinderat besprach die Thematik „Abrechnung und Benutzung Kegelbahn“. Da die Kegelbahn des Öfteren für zwei Bahnen gebucht und am Ende aber nur mit einer Bahn tatsächlich genutzt wurde, soll eine erneute Abfrage über die Nutzung der Kegelbahn bei den Gruppen durchgeführt werden. Zudem sprach sich der Gemeinderat konkludent dafür aus, die Gebühren für die Kegelbahn zu erhöhen. Hierüber soll in nächster Sitzung entschieden werden.
TOP 04) Beratung und Beschlussfassung über die Rechtsstellung des ersten Bürgermeisters ab der kommenden Wahlperiode: Geschäftsstellenleiter Thomas Groß stellte anhand einer Präsentation die Unterschiede zwischen einem ehrenamtlichen und einem berufsmäßigen Bürgermeister sowie eine Gegenüberstellung der zu erwartenden Kosten in der aktiven und inaktiven Zeit vor. In den Fokus der Diskussion rückten die zu erwartenden Mehrkosten von rund 50.000,- Euro jährlich und die Möglichkeit der Gegenfinanzierung, etwa durch die Anhebung der Hebesätze bei der Grundsteuer. Nach längerer Diskussion sprach sich der Gemeinderat gegen einen berufsmäßigen Bürgermeister aus. Abstimmungsergebnis: 4:7
TOP 05) Beratung und Beschlussfassung über die Gründung und den Beitritt zum Zweckverband Lohrtal (Strom/Wasser): Die Gemeinden Partenstein, Wiesthal, Neuhütten und der Markt Frammersbach haben beschlossen, die technische Betriebsführung der Trinkwasserversorgung aller Mitgliedsgemeinden und der Stromversorgung für die Gemeinde Partenstein und den Markt Frammersbach in einem Zweckverband zu bündeln. Durch die Zusammenfassung von Ressourcen und Kompetenzen soll die Qualität der kommunalen Versorgung langfristig gesichert werden. Abstimmungsergebnis: 11:0
TOP 06) Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse nach dem Wegfall der Geheimhaltungsgründe:
Aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom „29.07.2025“
TOP 05 A) Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe der Bestands- und Schadstofferkundung zur Sanierung der Brücke Hockenruh: Das Gremium vergab den Auftrag für die Bestands- und Schadstofferkundung der Brücke Hockenruh an die Gesellschaft für Geo- und Umwelttechnik Consulting mbH aus Aschaffenburg für die Auftragssumme von 5.545,40 Euro brutto.
TOP 05 B) Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe der Bestandsvermessung zur Sanierung der Brücke Hockenruh: Das Gremium erteilte den Auftrag für die Bestandsvermessung der Brücke Hockenruh an das Ingenieurbüro Holm GmbH aus Veitshöchheim. Die Auftragssumme beläuft sich auf 1.796,90 Euro brutto.
TOP 05 C) Beratung und Beschlussfassung über die Planungsleistungen zur Umsetzung der Forderung aus der Trinkwassereinzugsgebietsverordnung: Der Gemeinderat Wiesthal vergab den Auftrag für die Umsetzung der Forderung aus der Trinkwassereinzugsgebietsverordnung zum vorläufigen Nettobetrag in Höhe von 15.264,00 Euro an das Ingenieurbüro Köhl aus Würzburg.
TOP 05 D) Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe der Restaurations- und Instandsetzungsarbeiten der Friedhofstore in Krommenthal und Wiesthal: Das Gremium beauftragte die Firma Metallbau Gossmann GmbH aus Frammersbach mit den Instandsetzungsarbeiten der Friedhofstore in Krommenthal und Wiesthal.
TOP 07) Beratung und Beschlussfassung über die weitere Nutzung von BE-Flächen für den 2. Bauabschnitt am Bahnhof Wiesthal im Jahr 2026 (Mittelbahnsteig): Der Gemeinderat stimmt der Inanspruchnahme der Baueinrichtungsfläche auf den Flurstücken 3341/2 und 6397 der Gemarkung Wiesthal im Zeitraum 01.06.2026-31.12.2026 zu den bislang vereinbarten Konditionen (u. a. Wiederherstellung der Fläche, Entschädigung mit 6 % des Bodenrichtwertes pro Monat) zu.
Der öffentliche Teil der Sitzung endete um 22:10 Uhr. Im Anschluss fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.