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Ortsgespräch - Amtsblatt der VG Partenstein und ihrer Körperschaften
Ausgabe 21/2025
Gremiumsarbeit
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Gemeinde Neuhütten: Sitzungsbericht (öffentlicher Teil) vom 13.10.2025

Nachdem der erste Bürgermeister Bernd Steigerwald die Sitzung des Gemeinderates Neuhütten am 13.10.2025 um 19:30 Uhr im Rathaus Neuhütten eröffnete sowie die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Gremiums feststellte, wurden im Wesentlichen folgende Beschlüsse behandelt.

TOP 1)

Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 08.09.2025: Vorgenannte Sitzungsniederschrift wurde genehmigt und kann ab sofort von den Gemeindebürgern in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein eingesehen werden. Abstimmungsergebnis 8:0 (5 Enthaltungen)

TOP 02-03)

Rückblick auf das Forstjahr 2025 sowie Vorschau auf die Jahresbetriebsplanung 2026: Simon Pillmeier, Revierleiter des Gemeindewalds Neuhütten, stellte den Anwesenden anhand einer Präsentation die Ergebnisse des Forstwirtschaftsjahres 2025 mit Blick auf den Kommunalwald Neuhütten vor und ging dabei insbesondere auf den aktuell vergleichsweise hohen Holzpreis, die klimatischen Rahmenbedingungen und den Borkenkäfer ein, der in 2025 glücklicherweise eine nur untergeordnete Rolle spielte. So wurde in 2025 in den Distrikten Lennebuch und Steinbuch durch die beauftragte Firma Hamm ein Holzeinschlag von ca. 80 Festmetern durchgeführt, der über die Forstbetriebsgemeinschaft Main-Spessart-West an die Neuhüttener Bürger vermarktet wurde. Auch wurde in der Abteilung Lennebuch auf einer Fläche von 0,03 Hektar mit Stieleiche, Winterlinde und Küstentanne aufgeforstet (ca. 200 Pflanzen) und ein Zaun errichtet. Diese Maßnahme wurde mit 649,50 € gefördert. Am Ende konnte in Bezug auf das Forstwirtschaftsjahr 2025 ein positiver Jahresüberschuss in Höhe von 1.012,26 € erzielt werden.

Mit Blick auf das Forstjahr 2026 ist ein weiterer Holzeinschlag über etwa 135 Festmeter (ursprünglich vorgesehen waren 120 Festmeter) im Distrikt Steinbruch geplant. Hier soll dann auch eine Aufforstung auf einer Fläche von 0,06 Hektar mit 275 Rotbuchen und Weißtannen durchgeführt werden (erwartete Förderung 990,12 €). Zudem werden für 2026 ein Überschuss in Höhe von 842,40 € erwartet.

Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis und genehmigte die Ergebnisse 2025 sowie die Planungen 2026 jeweils einstimmig (13:0). Ebenfalls wurde einstimmig beschlossen, die Holzpreise beizubehalten.

TOP 04)

Beratung und Beschlussfassung über die Rechtsstellung des ersten Bürgermeisters ab der kommenden Wahlperiode: Der Geschäftsstelleneiter der VGem Partenstein (Thomas Groß) erläuterte den Anwesenden anhand einer Präsentation ausführlich die Systematik der Rechtsstellung des Bürgermeisters mit Blick auf die Ehrenamtlich- bzw. Berufsmäßigkeit, die aufgrund der Kommunalrechtsnovelle Mitte 2023 durch Änderung des Art. 34 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung an öffentlichem Interesse gewann und derzeit in vielen Gremien diskutiert wird. Ein für die Anwesenden wesentlicher Aspekt waren die Mehrkosten bei Umstellung von etwa 50.000 € jährlich in der aktiven Zeit, die geringfügigen Einsparungen von etwa 2.500 € in der inaktiven Zeit gegenüberstünden. Allerdings – so Herr Groß – können man die tatsächlichen Kosten schlichtweg nicht seriös konkret beziffern, da die Berechnung von zahlriechen Variablen abhängig sei, die derzeit schlichtweg nicht feststehen würden (u. a. Familienstand und Anzahl der Kinder des künftigen Bürgermeisters, Beihilfe ja/nein, etwaige Entschädigungsfestsetzungen in der kommenden konstituierenden Sitzung eines weiterhin ehrenamtlichen Bürgermeisters). Auch solle grds. nicht das Geld, sondern die Frage im Zentrum stehen, ob die als Gemeinderat definierte Erwartungshaltung an seinen Bürgermeister, der de facto seine überwiegende Arbeitskraft in einer anderen Hauptbeschäftigung leistet, überhaupt in einem Ehrenamt erfüllt werden könne. Des Weiteren zeigte der amtierende Bürgermeister Steigerwald die mit dem Amt verbundenen Aufgaben und in der Folge zeitlichen Belastungen auf und kam zu dem Ergebnis, dass ohne ein Entgegenkommen des Hauptarbeitgebers das Amt schlichtweg nicht wahrgenommen werden können und selbst dann aufgrund der Doppelbelastung kaum noch zu stemmen sei. So fielen oft 40 Stunden in der Woche ausschließlich für das Ehrenamt an. Am Ende beschloss das Gremium mit namentlicher Abstimmung (10:3), die Ehrenamtlichkeit des Bürgermeisteramtes auch ab der kommenden Wahlperiode 2026 beizubehalten.

TOP 05)

Beratung und Beschlussfassung über den Bau der Rohwasserförderleitung "Schwarzengrundquelle" und der Trinkwasserhauptleitung "Lindenbrücke": Der Gemeinderat beschloss die vorgenannte Maßnahme (einschl. Instandsetzung der Übergabestellen) gem. Entwurfsplanung des Ingenieurbüros Jung aus Kleinostheim vom August/September 2025 umzusetzen und für die zuwendungsfähigen Leitungserneuerungen einen Förderantrag nach RZWAS 2025 zu stellen. Abstimmungsergebnis: 13:0.

TOP 05)

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungsgründe:

Aus dem nichtöffentlichen Teil Sitzung vom 08.09.2025:

TOP 06)

Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung von Beschlüssen zum Glasfaserausbau in der Breidensteiner Straße: Der Gemeinderat hatte in der Sitzung vom 10.03.2025 beschlossen, die Vorfinanzierung für den Glasfaserausbau in der Breidensteiner Straße durch die Gemeinde Neuhütten zu übernehmen. Nachdem die Kostenübernahme inzwischen auf die GlasfaserPlus GmbH übergegangen ist, wurde dieser Beschluss aufgehoben.

Des Weiteren wurde der Beschluss über die direkte Vergabe der Verlegung der Glasfaserrohrsysteme in der Breidensteiner Straße an die Baufirma Kunkel GmbH aufgehoben, da die Kostenübernahme bzw. -verrechnung direkt mit der GlasfaserPlus GmbH erfolgt.

TOP 07)

Beratung und Beschlussfassung über die Planungsleistungen zur Umsetzung der Forderungen aus der Trinkwassereinzugsgebietsverordnung (TrinkwEGV): Die Trinkwasser-einzugsgebietsverordnung (kurz TrinkwEGV) ist im Dezember 2023 in Kraft getreten. Sie dient ebenso wie die neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV) der Umsetzung der EU-Trinkwasserrichtlinie über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch. Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 TrinkwEGV hat der Betreiber einer Trinkwassergewinnung zum Ablauf des 12.11.2025 eine Dokumentation über die Bewertung des Trinkwassereinzugsgebiets zu erstellen. Der Zweck ist gemäß § 1 der TrinkwEGV dabei, die Beschaffenheit des Grundwassers und des Oberflächenwassers in Einzugsgebieten von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung im Hinblick auf die Verwendung als Trinkwasser und die Beschaffenheit des Rohwassers zu schützen sowie den erforderlichen Aufwand der Aufbereitung von Trinkwasser durch Beseitigung oder Verringerung von Kontaminationen und ihrer Ursachen zu verringern. Der Auftrag wurde an den wirtschaftlichsten Anbieter, das Ingenieurbüro Köhl aus Würzburg, zum Angebotspreis von 10.176,00 € netto erteilt.

TOP 08)

Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Honorarleistungen für die Prüfung der Statik zum Neubau des Wasserwerks: Der Gemeinderat erteilte den Auftrag für die Prüfung der Statik für das neue Wasserwerk an das Ingenieurbüro Wombacher-Kempf-Hondl aus Aschaffenburg.

Der öffentliche Teil der Sitzung endete um 21:35 Uhr. Im Anschluss fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Schriftführer: Thomas Groß