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Ortsgespräch - Amtsblatt der VG Partenstein und ihrer Körperschaften
Ausgabe 22/2023
Bekanntmachungen/Ortsrecht
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Straßenbrücke Hockenruh; Beschränkung der Nutzlast von 3,5 Tonnen

Werte Bürgerinnen und Bürger,

die Gemeinde ist verpflichtet, alle gemeindlichen Brücken in regelmäßigen Abständen zu prüfen. Bei der letzten Prüfung wurde festgestellt, dass die Brücke nur noch bis zu einer maximalen Nutzlast von 3,5 Tonnen überfahren werden darf.

Die Fahrzeuge (z. B. Müllfahrzeuge sowie Rettungsfahrzeuge) erhalten von der Gemeinde eine Sondergenehmigung, sodass diese die Brücke jederzeit überfahren dürfen.

Wir bitten Sie, die Nutzung der Brücke auf das Minimum zu beschränken und unnötige Überfahrungen zu vermeiden. Sollten Nutzungen durch Schwerlastfahrzeuge notwendig sein, ist dies vorher und rechtzeitig bei der Gemeinde Wiesthal (Tel.: 0151 / 12760640, Karl-Heinz Hofmann) anzumelden.

Wir bitten um Verständnis und stehen für Rückfragen zur Verfügung.

Karl-Heinz Hofmann
Erster Bürgermeister