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Ortsgespräch - Amtsblatt der VG Partenstein und ihrer Körperschaften
Ausgabe 22/2023
Bekanntmachungen/Ortsrecht
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2023 des Abwasserverbandes Aubachtal

Die Haushaltssatzung wurde vom Landratsamt Main-Spessart mit Schreiben vom 29.08.2023 (Az. 21-027.0.18-22) rechtsaufsichtlich gewürdigt. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen werden in der Zeit vom 16.09.2022 bis zur amtlichen Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung in den Räumen der VGem Partenstein zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Haushaltssatzung des Abwasserverbandes Aubachtal 2023

Aufgrund der §§ 21–27 der Verbandssatzung und der §§ 41, 42 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. der bayerischen Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  409.510 €

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  160.500 € ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt sind in Höhe von insgesamt 140.000 € vorgesehen.

§ 4

(1) Betriebskostenumlage

Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf 409.510 € festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.

Die Betriebskostenumlage wird wie folgt aufgeteilt:

(2) Investitionsumlage

Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll) wird auf 160.500 € festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.

Die Investitionskostenumlage wird wie folgt aufgeteilt:

§ 5

Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden in Höhe von

40.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft

Partenstein, den 27.10.2023
Abwasserverband Aubachtal
gez.
Bernd Steigerwald
Verbandsvorsitzender