Die Haushaltssatzung wurde vom Landratsamt Main-Spessart mit Schreiben vom 04.10.2023 (Az. 21-027.0.19-23) rechtsaufsichtlich gewürdigt. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen werden in der Zeit vom 27.10.2023 bis zur amtlichen Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung in den Räumen der VGem Partenstein zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Haushaltssatzung des Verwaltungsgemeinschaft Partenstein 2023
Aufgrund des Art. 8 Abs. 2 und des Art. 10 Abs. 2 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VGemO), des Art. 40 des Gesetztes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Partenstein folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit — 1.490.450 €
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit — 45.700 € ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Umlage der Verwaltungsgemeinschaft wird auf 1.205.800 € festgesetzt. Sie wird auf die Mitgliedsgemeinden nach der fortgeschriebenen Einwohnerzahl zum 31.12.2021 wie folgt festgesetzt:
| Neuhütten | 1105 | Einwohner | = | 259.830 € | 21,55 % |
| Partenstein | 2781 | Einwohner | = | 653.925 € | 54,23 % |
| Wiesthal | 1242 | Einwohner | = | 292.044 € | 24,22 % |
| Gesamt | 5128 |
|
| 1.205.800 € | 100,00 % |
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden in Höhe von
70.000 € festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft