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Ortsgespräch - Amtsblatt der VG Partenstein und ihrer Körperschaften
Ausgabe 22/2023
Bekanntmachungen/Ortsrecht
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2023 des Abwasserverbandes Lohrtal

Die Haushaltssatzung wurde vom Landratsamt Main-Spessart mit Schreiben vom 06.09.2023 (Az. 21-027.0.19-23) rechtsaufsichtlich gewürdigt. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen werden in der Zeit vom 16.09.2022 bis zur amtlichen Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung in den Räumen der VGem Partenstein zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Haushaltssatzung des Abwasserverbandes Lohrtal 2023

Aufgrund der §§ 21–27 der Verbandssatzung und der §§ 41, 42 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. der bayerischen Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  716.400 €

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  1.000.000 € ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt sind nicht festgesetzt.

§ 4

(1) Betriebskostenumlage

Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf 638.860 € festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.

Die Umlage wird für die Mitgliedsgemeinden nachfolgenden Schlüsseln festgesetzt:

Messergebnis der Durchflussmessung Ortseingang Partenstein

Menge

Verteilung

Gesamt

2.250.938

100,00%

Berechnung der Betriebskostenumlage

Faktor %

Betrag

676.900 €

Berechnung der Investitionskostenumlage im Verhältnis 1/3 zu 2/3

Verhältnis

Betrag

1.000.000 €

§ 5

Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden in Höhe von

50.000 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft

Partenstein, den 27.10.2023
Abwasserverband Lohrtal
gez.
Stephan Amend
Verbandsvorsitzender