Die Haushaltssatzung wurde vom Landratsamt Main-Spessart mit Schreiben vom 06.09.2023 (Az. 21-027.0.19-23) rechtsaufsichtlich gewürdigt. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen werden in der Zeit vom 16.09.2022 bis zur amtlichen Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung in den Räumen der VGem Partenstein zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Haushaltssatzung des Abwasserverbandes Lohrtal 2023
Aufgrund der §§ 21–27 der Verbandssatzung und der §§ 41, 42 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. der bayerischen Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit — 716.400 €
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit — 1.000.000 € ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt sind nicht festgesetzt.
(1) Betriebskostenumlage
Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf 638.860 € festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.
Die Umlage wird für die Mitgliedsgemeinden nachfolgenden Schlüsseln festgesetzt:
Messergebnis der Durchflussmessung Ortseingang Partenstein
| Menge | Verteilung | |
| Partenstein | 768.032 | 34,12% |
| Frammersbach | 1.482.906 | 65,88% |
| Gesamt | 2.250.938 | 100,00% |
Berechnung der Betriebskostenumlage
| Umlagesoll: | 676.900 € | |
| Faktor % | Betrag |
| Partenstein | 34,12% | 230.958 € |
| Frammersbach | 65,88% | 445.942 € |
| 676.900 € |
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Berechnung der Investitionskostenumlage im Verhältnis 1/3 zu 2/3
| Umlagesoll: |
| 1.000.000 € |
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| Verhältnis | Betrag |
| Partenstein | 1/3 | 333.333 € |
| Frammersbach | 2/3 | 666.667 € |
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| 1.000.000 € |
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Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden in Höhe von
50.000 € festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft