Nachdem der erste Bürgermeister Bernd Steigerwald die Sitzung des Gemeinderates am 09.10.2023 um 19:30 Uhr eröffnete sowie die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Gremiums feststellte, wurden im Wesentlichen folgende Beschlüsse behandelt.
TOP 01) Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 11.09.2023: Vorgenannte Sitzungsniederschrift wurde genehmigt und kann ab sofort von den Gemeindebürgern in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein eingesehen werden. Abstimmungsergebnis 11:0
TOP 02) Vorstellung des Ergebnisses der Kanalreinigung mit optischer Inspektion im Rahmen der Eigenüberwachungsverordnung (EÜV): Die Firma Kirsch + Sohn GmbH hat die erforderliche Kanalreinigung mit optischer Inspektion der Haltungen und Schachtbauwerke nach der Eigenüberwachungsverordnung abgeschlossen. Die Ergebnisse wurden vom Ingenieurbüro KommunalPlan GmbH Büro Jung aus Kleinostheim ausgewertet. Das gemeindliche Kanalnetz umfasst 14,03 km mit 379 Haltungen und 381 Schachtbauwerken. Diese weisen beispielsweise Ablagerungen, Inkrustrationen, Hohlräume, einragende Anschlüsse, Infiltrationen, Risse und Wurzeleinwüchse auf. Der Zustand der Anlagen wird in 7 Zustandsklassen (0-6) eingeteilt, wobei die Zustandsklassen 0 (sehr starke Mängel) und 1 (starke Mängel) besonders ins Augenmerk genommen werden müssen, da hier sofortiger bzw. kurzfristiger Handlungsbedarf besteht. Die Zustandsklasse 0 umfasst ca. 667 m und einen Schacht, die Zustandsklasse 1 ca. 3,4 km und 36 Schächte und die Zustandsklasse 2 ca. 2,4 km und 25 Schächte. Die Gemeinde steht hier vor der Aufgabe, die dringenden Schäden (Zustandsklasse 0 bis 2) in naher Zukunft zu beheben. Die Sanierungskosten belaufen sich hierfür auf rund 1,1 Mio. Euro brutto.
TOP 03) Vorstellung des Urnenkammersystems mit Entwurfsplanung der Firma BGU GmbH für den Friedhof: Die Gemeinde ist bestrebt, neben den Baumgräbern oberhalb der Leichenhalle weitere Urnenerdgräber zu schaffen. Hierfür gibt es verschiedene Ausführungsmöglichkeiten und Standorte, die in der Gemeinderats-sitzung diskutiert wurden. Eine abschließende Entscheidung wurde noch nicht getroffen, soll aber in zeitnaher Zukunft erfolgen.
TOP 04) Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungsgründe:
Aus dem nichtöffentlichen Teil Sitzung vom 11.09.2023:
TOP 06: Beratung und Beschlussfassung über die Nachrüstung einer Akustikdecke im Kindergarten:
Der Gemeinderat stimmte der Nachrüstung von Akustikelementen für den neu geschaffenen Gruppenraum im Kindergarten zu. Der Auftrag wurde an die Firma CANOR Schallschutz GmbH zum Bruttobetrag von 3.830,75 € erteilt.
TOP 07: Beratung und Beschlussfassung über einen Rahmenvertrag der Mösslein Wassertechnik GmbH zur Bereitstellung von technischem Gerät zur Aufrechterhaltung der Wasserversorgung:
Als Betreiber einer Wasserversorgungseinrichtung ist die Gemeinde verpflichtet, einen Maßnahmenplan zu führen, der im Falle einer Störung der Wasserversorgungseinrichtung die einzuleitenden Schritte vorgibt (§ 50 TrinkwV, § 16 Abs. 6 TrinkwV 2001). Ein zentraler Punkt des Maßnahmenplans ist die Sicherstellung der Wasserversorgung im Störungsfall. Um dem entgegen zu wirken, bietet der Maßnahmenplan die Möglichkeit, die Verfügbarkeit der benötigten Materialien und Geräte vertraglich mit einem geeigneten Dritten zu regeln.
Von dieser Möglichkeit hat die Gemeinde Neuhütten Gebrauch gemacht und das vorliegende Angebot der Firma Mösslein GmbH angenommen.
Der öffentliche Teil der Sitzung endete um 21:15 Uhr. Im Anschluss fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Schriftführerin: Luisa Stenger