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Ortsgespräch - Amtsblatt der VG Partenstein und ihrer Körperschaften
Ausgabe 22/2024
Gremiumsarbeit
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Gemeinde Partenstein: Sitzungsbericht (öffentlicher Teil) vom 14.10.2024

Nachdem der erste Bürgermeister Stephan Amend die Sitzung des Gemeinderates Partenstein am 14.10.2024 um 19:30 Uhr eröffnete sowie die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Gremiums feststellte, wurden im Wesentlichen folgende Beschlüsse gefasst:

TOP 01)

Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 02.09.2024: Vorgenannte Sitzungsniederschrift wurde genehmigt und kann ab sofort von den Gemeindebürgern in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein eingesehen werden. Abstimmungsergebnis: 12:0

TOP 02)

Vorstellung des Zwischenstands der Machbarkeitsstudie für Erweiterung der Mittagsbetreuung im Oberen Weg 12: Frau Naumann-Legler vom Büro Cirillo–Naumann präsentierte die Machbarkeitsstudie für Erweiterung der Mittagsbetreuung. Sie zeigte zunächst auf, dass die Wohnungen im 2. Obergeschoss mit 3 Betreuungsräumen plus zusätzlichen Nutzflächen ausgebaut werden könnten. Hierfür müsse die Fluchttreppe an der Gebäuderückseite bis ins 2. Obergeschoss ausgebaut, sowie eine Brandwarnanlage für ca. 20.000,00 € installiert werden. Außerdem müsste bei der Bauaufsicht eine Gesamtnutzungsänderung für das Gebäude beantragt werden. Als Alternative zum Umbau der Alten Schule, wäre nach der Machbarkeitsstudie auch ein Neubau möglich. In der anschließenden Diskussion sprachen sich mehrere Gremiumsmitglieder dafür aus, zu prüfen ob nicht das Erdgeschoss der Schule für einen Umbau geeigneter wäre. Laut Frau Cirillo-Naumann und Bürgermeister Amend sei dies der Fall, allerdings müsste dann für die Reha-Sportgruppe und die Partensteiner Musikanten, welche zur Zeit diese Räumlichkeiten nutzen, eine alternative Räumlichkeit gefunden wären. Dies wäre durch den Umbau der Stilsicherhalle gewährleistet. Für diese Halle ist bereits ebenfalls eine Machbarkeitsstudie beauftragt. Danach müssen Gespräche mit der Regierung geführt werden, welche Maßnahmen von dortiger Seite akzeptiert würden, so Bürgermeister Amend. Außerdem soll zeitnah ein Gespräch mit den Ortsvereinen stattfinden.

TOP 03)

Beratung und ggf. Beschlussfassung über die Satzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Partenstein ab dem 01.01.2025: Bürgermeister Amend erklärte, dass mit dem in Kraft treten des neuen Grundsteuerrechts zum 01.01.2025 der Gesetzgeber die Kommunen verpflichtet hat neue Hebesätze festzulegen. Dies sei darin begründet, dass der aktuelle Hauptveranlagungszeitraum zum 31.12.2024 endet und somit auch die bisher festgesetzten Hebesätze der Grundsteuer ihre Gültigkeit verlieren (vgl. § 25 Abs. 2 Grundsteuer-Gesetz). Es ist also in jedem Fall über die Hebesätze zu beschließen und diese auch durch eine Hebesatz-Satzung festzusetzen, selbst dann, wenn sich deren Höhe nicht ändern sollte. Aktuell seien für den Bereich der Gemeinde Partenstein rund 87 % der nach neuem Recht zu veranlagenden Steuerfälle an die Gemeinde übermittelt. Die Datenlage lasse also eine recht zuverlässige Aussage über die Gesamthöhe des Messbetrags aller Grundstück der Gemarkung Partenstein vermuten. Das Messbetragsvolumen der nach altem Recht bewerteten Grundstücke liegt Ende September 2024 bei 80.523,83 €. Das Messbetragsvolumen nach neuem Recht liegt aktuell bei 108.923,23 € und liegt damit um 35 % über dem bisherigen Wert. Legt man nun zur Berechnung der Gesamteinnahmen der Grundsteuer B den bisher gültigen Hebesatz in Höhe von 325 % zugrunde, beliefen sich die Einnahmen aus der Grundsteuer B auf rund 354.000 € im Jahr 2025 (bisher: 261.702 €). Es sei allerdings zu erwarten, dass nach dem Versand der endgültigen Grundsteuerbescheide Änderungsanträge eingehen werden. Diese Änderungen könnten die aktuellen Zahlen nach unten korrigieren, weshalb eine präzise Berechnung des Hebesatzes derzeit nur schwer möglich ist. Um der Unwägbarkeit in Verbindung mit der Menge der zu korrigierenden Grundsteuerbescheide Rechnung zu tragen, schlägt die Verwaltung vor, den Hebesatz der Grundsteuer B ab dem 01.01.2025 auf 275 % festzusetzen. Somit könnten auf Basis der aktuellen Daten Einnahmen aus der Grundsteuer B in Höhe von rund 299.540 € erzielt werden. Dies wären Mehreinnahmen in Höhe von rund 37.840 €, bzw. rund 14,5 %. Von einer Absenkung des Hebesatzes der die Gesamteinnahmen auf dem Niveau von 2024 belassen würde raten wir indes ab, da dies aufgrund einer möglichen höheren Anzahl von Korrekturen der Grundsteuerbescheide durchaus zu Mindereinnahmen führen könnte. Den Hebesatz der Grundsteuer A empfehlen wir ebenfalls auf 275 % festzusetzen und damit um 125 Prozentpunkte herabzusetzen. Damit würde die Gemeinde Partenstein nach den aktuellen Daten Einnahmen in Höhe von rund 9.630,00 € erzielen, und damit das 3,8-fache mehr als bisher. Die bisherige Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass Korrekturen von Grundsteuerbescheiden nach Grundsteuer A in Qualität und Quantität wahrscheinlich über denen der Grundsteuer B liegen. Aus Sicht der Verwaltung erscheint es sinnvoll einen größeren Puffer in bei der Planung der Einnahmen zu berücksichtigen, um die Möglichkeit erheblicher Mindereinnahmen somit auszuschließen die ein einnahmegleicher Hebesatz (75 %) hervorrufen könnte. Der Gemeinderat beschließt den vorgelegten Entwurf der Satzung über die Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Partenstein als Satzung. Abstimmungsergebnis: 12:0.

TOP 04)

Beratung und Beschlussfassung über die Übernahme des Kindergartendefizits 2023: Bürgermeister Amend erklärte, dass die Kirchenverwaltung mit Schreiben vom 30.09.2024 über die Übernahme des Kindergartendefizits gebeten habe. Wie in der Vergangenheit festgelegt wird über die Defizitübernahme jedes Jahr im Gremium beschlossen. Das Kindergartendefizit 2023 in Höhe von 46.723,57 € wird von der Gemeinde Partenstein übernommen. Abstimmungsergebnis: 12:0.

TOP 05)

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungsgründe:

Aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom „02.09.2024“

Unter Top 05 wurde beschlossen eine Machbarkeitsstudie für den Umbau der Gewerbehalle am Lindenbrunnen 7 an das Architekturbüro Haase & Bey zu vergeben.

Unter Top 06 wurde dem Planungsangebot vom Büro UMF – Umwelt- und Geotechnik Mainfranken GmbH vom 24.11.2023 zugestimmt. Die Auftragsvergabe soll nach beidseitiger Unterzeichnung des Zuschussvertrages erfolgen.

Unter Top 07 stimmte der Gemeinderat dem Vertrag mit der Gesellschaft für Altlastensanierung in Bayern mbH für den Rückbau der Grundwassermessstellen zu.

Der öffentliche Teil der Sitzung endete um 19:50 Uhr.

Schriftführer: Daniel Werthmann