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Ortsgespräch - Amtsblatt der VG Partenstein und ihrer Körperschaften
Ausgabe 22/2024
Aus der Verwaltung
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Gemeinde Partenstein: Nutzungsregeln auf dem Friedhof

Werte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wir weisen darauf hin, dass der linke Container am Friedhof nur für Erdaushub vom Friedhof ist, nicht für Bauschutt oder mitgebrachte Abfälle. Der rechte Container ist nur für Grünabfall, der am Friedhof anfällt, nicht für mitgebrachte Gartenabfälle.

Wenn Grabrechte beendet werden, müssen die Grabsteine und Einfassungen sowie deren Fundamente entsorgt werden. Die Grabstätte ist einzuebnen, mit Humus/Mutterboden abzudecken und anzusäen. Sollten irgendwelche Arbeiten nicht fachgerecht erledigt werden, werden diese von der Gemeinde übernommen und dem Grabrechtsinhaber in Rechnung gestellt.

Das Befahren des Friedhofgeländes mit privaten PKW´s ist aus versicherungstechnischen Gründen nicht erlaubt, sondern nur den Bestattern, Firmen und dem Bauhof gestattet.

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung!

Stephan Amend
Erster Bürgermeister