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Ortsgespräch - Amtsblatt der VG Partenstein und ihrer Körperschaften
Ausgabe 22/2025
Bekanntmachungen/Ortsrecht
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Gemeinde Partenstein: Friedhof Partenstein

Werte Grabnutzerinnen und Grabnutzer,

wiederholt müssen wir feststellen, dass außerhalb der Grabflächen von den Nutzungsberechtigten die Flächen und Gehwege mit Splitt, Kieselsteinen oder anderem Material abgedeckt werden. In § 16 Abs. (2) der Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen ist dies wie folgt geregelt: „Anpflanzungen und Oberflächengestaltungen aller Art neben den Grabbeeten werden ausschließlich von der Gemeinde ausgeführt.“ Wir bitten dies zu beachten und ggf. bereits aufgebrachtes Material wieder zu entfernen. Weiterhin bitten wir zu beachten, dass beim Rückbau von Grabstätten die Grabmale, Einfassungen und Fundamente entfernt und auf eigene Kosten entsorgt werden müssen. Die Container im Friedhof sind nicht für Bauschutt und sonstige Abfälle, sondern nur für Erdaushub und Grünabfall. Die Container sind entsprechend beschildert. Es ist auch nicht gestattet Grünabfall, Erdaushub oder anderes Material von zuhause mitzubringen um diese auf dem Friedhof zu entsorgen. Nach dem Einebnen einer Grabstätte muss diese mit Mutterboden abgedeckt und eingesät werden.

Stephan Amend
Erster Bürgermeister