Nachdem der Erste Bürgermeister Karl-Heinz Hofmann die Sitzung des Gemeinderates am 29.10.2024 um 19:30 Uhr im Rathaus Wiesthal eröffnete sowie die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Gremiums feststellte, wurden im Wesentlichen folgende Beschlüsse behandelt.
| TOP 01) | Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 24.09.2024: Vorgenannte Sitzungsniederschrift wurde genehmigt und kann ab sofort von den Gemeindebürgern in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein eingesehen werden. Abstimmungsergebnis: 8:0 | |
| TOP 02) | Rückblick auf das Forstjahr 2024: Simon Pillmeier vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt (AELF) stellte anhand einer Präsentation dem Gemeinderat einen Rückblick auf das Forstjahr 2024 vor. Wesentliche dabei waren: | |
| • | Niederschlag im Jahr 2024 ca. 10 % über dem langjährigen Durchschnitt. |
| • | Wasservorrat im Boden stets gut und gesättigt und Lufttemperatur überschritt das langjährige Mittel. |
| • | Holzeinschlag 1.180 Fm im Distrikt Ameisenhardt, Holzecke und Münzbuch wg. Borkenkäfer und Sturmwurf |
| • | Holzeinschlag von 530 Fm im Distrikt Holzecke aufgrund Borkenkäferbefall |
| • | Holzeinschlag von 225 Fm im Distrikt Holzecke |
| • | Pflanzung von 1.750 Traubeneichen und Rotbuche in der Abteilung Alter Acker |
| • | Einnahmen durch Holzverkauf in Höhe von 169.676,20 Euro |
| • | Einnahmen durch Zuweisungen vom Land in Höhe von 25.264,50 Euro |
| • | Einnahmen durch Grundstücksverkauf in Höhe 7.109,00 Euro |
| • | Die Ausgaben für Waldpflege und Pflanzungen, Steuern Versicherungen, Mitgliedsbeiträge, Unterhalt Forstwege, Einschlag und Rücken, Dienstleistungen AELF und Bauhof betrugen 95.263,05 Euro |
| • | Im Ergebnis konnte ein Jahresüberschuss in Höhe von 106.786,65 Euro erzielt werden |
| Der Gemeinderat nahm die vorgestellten Zahlen zur Kenntnis und genehmigte diese in der vorgelegten Form. Abstimmungsergebnis: 9:0 | |
| TOP 03) | Vorschau auf die Jahresbetriebsplanung Forst 2025: Simon Pillmeier stellt dem Gemeinderat seine Planungen für das Forstjahr 2025 vor: | |
| • | Holzeinschlag Verjüngungsnutzung Hinterer Röhrgrund mit 790 Fm, Westlicher Ameisenhardt mit 115 Holzeinschlag Altdurchforstung Westlicher Ameisenhardt mit 1.205 Fm und mit Jungdurchforstung Westlicher Ameisenhardt mit 60 Fm. Wegpflege in der Abteilung Westlicher Ameisenhardt und Hinterer Röhrgrund. |
| • | Pflanzung von 950 Traubeneichen, Rotbuchen, Esskastanien, Hainbuchen und Küstentannen in der Abteilung Östlicher Ameisenhardt inkl. Zaunbau |
| • | Pflanzung von 1.675 Stieleichen, Esskastanien, Hainbuchen und Küstentannen in der Abteilung Westlicher Ameisenhardt inkl. Zaunbau |
| • | Pflanzung von 300 Siteleichen und Hainbuchen in der Abteilung Hinterer Röhrgrund inkl. Zaunbau |
| • | Pflanzung von 525 Stieleichen, Winterlinden und Küstentannen in der Abteilung Alter Acker inkl. Zaunbau |
| • | Einnahmen für Holzeinschlag und Pflege werden mit 152.324,00 Euro angesetzt |
| • | Förderungen vom Freistaat Bayern für die Pflanzungen, Jungpflege, Borkenkäferbekämpfung werden in Höhe von 40.800,00 Euro erwartet |
| • | Ausgaben für den Holzeinschlag und Pflege werden mit 48.085,00 Euro veranschlagt |
| • | Pflanzungen und Zaunbau werden mit 17.450,00 Euro festgesetzt |
| • | Fixkosten für Wegeinstandhaltung, Steuern, Versicherungen und Personalkosten werden mit 64.230,00 Euro festgesetzt |
| • | Geplanter Jahresüberschuss von 63.359,00 Euro |
| • | Brennholzpreise werden wie folgt festgesetzt: |
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| Für Polterholz – 3 bis 4 m, gerückt frei LKW-befahrbarem Waldweg: Hartholz 75,- Euro/Fm, Weichlaubholz 60,- Euro/Fm und Nadelholz 38,- Euro/Fm. |
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| Für Losholz/Kronenholz: Laubholz 22,- Euro/Ster und Nadelholz 15,- Euro/Ster |
| Der Gemeinderat nahm die waldbauliche Planung für die Betriebsführung des Gemeindewaldes 2025 zur Kenntnis und befürwortet diese. Auch den vorgeschlagenen Preisen für Brennholz stimmte der Gemeinderat zu. Abstimmungsergebnis: 9:0 | |
| TOP 05) | Beratung und Beschlussfassung über die Satzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Wiesthal ab dem 01.01.2025: Mit dem in Kraft treten des neuen Grundsteuerrechts zum 01.01.2025 hat der Gesetzgeber die Kommunen verpflichtet neue Hebesätze festzulegen. Dies ist darin begründet, dass der aktuelle Hauptveranlagungszeitraum zum 31.12.2024 endet und somit auch die bisher festgesetzten Hebesätze der Grundsteuer ihre Gültigkeit verlieren. Der Gemeinderat beschließt die Hebesätze wie folgt neu festzusetzen. Für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 175 v.H. und für die Grundstücke (B) 275 v.H. Abstimmungsergebnis: 6:3 | |
Der öffentliche Teil der Sitzung endete um 20:45 Uhr.
Im Anschluss fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Schriftführer: René Hartmann