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Ortsgespräch - Amtsblatt der VG Partenstein und ihrer Körperschaften
Ausgabe 24/2023
Aus der Verwaltung
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Verwaltungsgemeinschaft Partenstein: Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01.01.2024

Zum 01.01.2024 wird der Kinderreisepass abgeschafft. Ab diesem Zeitpunkt werden auch für Kinder nur noch Personalausweise (Gebühr 22,80 €) oder Reisepässe (Gebühr 37,50 €) ausgestellt. Diese Dokumente sind jeweils 6 Jahre gültig.

Bitte beachten Sie, dass vom Zeitpunkt der Beantragung, die Wartezeit für einen Personalausweis etwa 3 Wochen, bei Reisepässen 4 bis 6 Wochen beträgt. In Notfällen kann zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis (Gebühr 10 € - Gültigkeitsdauer: 3 Monate) oder ein vorläufiger Reisepass (Gebühr 26 € - Gültigkeitsdauer: 1 Jahr) ausgestellt werden.

Bei Fragen können Sie uns gerne unter buergerservice@vg-partenstein.de oder telefonisch (09355-9721- 25 oder 26) kontaktieren.