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Ortsgespräch - Amtsblatt der VG Partenstein und ihrer Körperschaften
Ausgabe 24/2023
Gremiumsarbeit
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Gemeinde Neuhütten: Sitzungsbericht (öffentlicher Teil) vom 13.11.2023

Nachdem der erste Bürgermeister Bernd Steigerwald die Sitzung des Gemeinderates am 13.11.2023 um 19:30 Uhr eröffnete sowie die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Gremiums feststellte, wurden im Wesentlichen folgende Beschlüsse behandelt.

TOP 01) Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 09.10.2023:

Vorgenannte Sitzungsniederschrift wurde genehmigt und kann ab sofort von den Gemeindebürgern in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein eingesehen werden. Abstimmungsergebnis 10:0

TOP 02) Vorstellung des Radkonzeptes für den Landkreis Main-Spessart:

Der Landkreis Main-Spessart hat für sein Gebiet in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Planungsgesellschaft RV-K mbH aus Frankfurt a. Main ein Radverkehrskonzept aufgestellt und im Oktober 2023 im Kreistag beschlossen. Ein Mitarbeiter des Planungsbüros erläuterte dabei zunächst die Herangehensweise vom Beginn bis zur Fertigstellung des Projektes und ging anschließend auf die Maßnahmenvorschläge für das Gemeindegebiet Neuhütten ein, die sich in kurzfristig durchsetzbare Kleinmaßnahmen und bauliche Streckenmaßnahmen unterteilen. Die Projekte werden derzeit mit hohen Fördermitteln unterstützt. Bei Interesse kann das Konzept unter https://rv-k.de/Main-Spessart/Radverkehrskonzept/Ergebnisse/WebGIS.html eingesehen werden.

TOP 03) Beratung bzw. Beschlussfassung über die Wiederinbetriebnahme der Bushaltestelle an der alten Schule:

Eine Interessensgemeinschaft von Bürgerinnen und Bürgern hatte Bürgermeister Bernd Steigerwald am 31.10.2023 einen schriftlichen Antrag mit Unterstützungsunterschriften übergeben. Dieser beinhaltete den Antrag, die Bushaltestelle an der ehemaligen Schule zum nächstmöglichen Zeitpunkt wieder in Betrieb zu nehmen. Der Gemeinderat beauftragte Herrn Steigerwald, den Antrag unter erhöhtem Nachdruck an die zuständige Stelle des Landratsamtes Main-Spessart weiterzuleiten. Abstimmungsergebnis 12:0

TOP 04) Beratung und Beschlussfassung über die Förderung des Sportbetriebs in Sportvereinen für das Jahr 2023:

Auch in diesem Jahr gewährt die Gemeinde Neuhütten dem TSV Neuhütten 1949 e. V. einen Zuschuss in Höhe von 475,00 € zur Förderung des laufenden Sportbetriebes. Abstimmungsergebnis 12:0

TOP 05 A) Beratung über den Haushaltsplan 2023:

Die Rechtsaufsichtsbehörde hat den vorgelegten Haushaltsplan mitsamt Anlagen nicht genehmigt und zur Überarbeitung an die Verwaltungsgemeinschaft Partenstein zurückgegeben. In der zur Genehmigung vorgelegten Fassung des Haushaltsplanes 2023 wiesen die Finanzplanungsjahre 2024 bis 2026 keine Zuführung in den Vermögenshaushalt aus. In Kombination mit den in erheblichem Umfang notwendigen Krediten zur Finanzierung der geplanten Investitionsmaßnahmen sieht die Genehmigungsbehörde die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde Neuhütten gefährdet.

Der Haushaltsplan wurde nach den aktuellen Erkenntnissen über den Baufortschritt der Investitionsmaßnahmen angepasst, auch im Verwaltungshaushalt wurden in erster Linie die Ausgaben für den Unterhalt der Ortsnetze (Abwasser und Wasser) nach unten gesetzt. Somit kann nach der vorliegenden Planung in den Jahren 2023 bis 2025 eine Zuführung in den Vermögenshaushalt erwirtschaftet werden. Dies wäre grundsätzlich auch im Jahr 2026 möglich, jedoch wird dieses positive Ergebnis durch zu erwartende Zinsausgaben komplett neutralisiert.

TOP 05 B) Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2023:

Die Gemeinde beschloss den überarbeiteten vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung 2023 als Satzung. Abstimmungsergebnis 12:0

TOP 05 C) Beratung und Beschlussfassung über den Finanzplan 2022 bis 2026 mit dem ihm zugrunde liegenden Investitionsprogramm:

Ebenfalls beschlossen wurde der vorgelegte Entwurf des Finanzplanes sowie des Investitionsprogramms 2023. Abstimmungsergebnis 12:0

TOP 05 D) Vorstellung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2019 der Gemeinde Neuhütten:

Die Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2019 wurde gemäß Art. 102 Gemeindeordnung (GO) vollständig vonseiten der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein erstellt und durch einen Rechenschaftsbericht erläutert. Die Vorlage an den Gemeinderat Neuhütten erfolgte nach Art. 40 ff. i. V. m. Art. 102 Abs. 2 GO. Der Gemeinderat nahm von der Jahresrechnung Kenntnis. Abstimmungsergebnis 12:0

TOP 05 E) Vorstellung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Neuhütten:

Die Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2020 wurde gemäß Art. 102 Gemeindeordnung (GO) vollständig vonseiten der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein erstellt und durch einen Rechenschaftsbericht erläutert. Die Vorlage an den Gemeinderat Neuhütten erfolgte nach Art. 40 ff. i. V. m. Art. 102 Abs. 2 GO. Der Gemeinderat nahm von der Jahresrechnung Kenntnis. Abstimmungsergebnis 12:0

TOP 05 F) Vorstellung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Neuhütten:

Die Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2021 wurde gemäß Art. 102 Gemeindeordnung (GO) vollständig vonseiten der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein erstellt und durch einen Rechenschaftsbericht erläutert. Die Vorlage an den Gemeinderat Neuhütten erfolgte nach Art. 40 ff. i. V. m. Art. 102 Abs. 2 GO. Der Gemeinderat nahm von der Jahresrechnung Kenntnis. Abstimmungsergebnis 12:0

TOP 06) Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungsgründe:

Aus dem nichtöffentlichen Teil Sitzung vom 09.10.2023:

TOP 06: Beratung und Beschlussfassung über den Antrag einer finanziellen Unterstützung des Elternbeirates des Kindergartens zur Beschaffung eines Sonnensegels:

Der Elternbeirat des Kindergartens plant, ein Sonnensegel für den Sandkasten zu beschaffen, um der Hitzebelastung der Kindergartenkinder während des Tagesverlaufes entgegenzuwirken. Der Gemeinderat beschloss, hierfür eine Förderung von maximal 5.000 € beizusteuern. Die Auszahlung soll im Jahr 2024 erfolgen.

TOP 08: Beratung und Beschlussfassung über die Beschaffung von Standrohren für die Wasserversorgung und die Feuerwehr:

Im Bereich der Wasserversorgung ist es vorgeschrieben, dass Standrohre zur Wasserentnahme mit Rückschlagventilen und Systemtrennern auszustatten sind, um Verkeimungen zu vermeiden (DVGW W405-B1, DIN 14346). Der Gemeinderat hat die jeweiligen Aufträge vergeben.

Der öffentliche Teil der Sitzung endete um 21:05 Uhr. Im Anschluss fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Schriftführerin: Luisa Stenger