Um Wahlen durchzuführen zu können, ist das Wahlamt auf die Mithilfe von ehrenamtlichen Wahlhelfenden angewiesen.
Die Gemeinde Partenstein sucht für die Durchführung der Bundestagswahl (voraussichtlich am 23.02.2025) und zukünftiger Wahlen freiwillige, ehrenamtlich tätige Wahlhelfende. Voraussetzung ist die Vollendung des 18. Lebensjahres am Wahltag.
Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Die Briefwahllokale ab 16:00 Uhr. Anschließend findet die Stimmenauszählung statt.
Die in den Wahlvorständen eingesetzten Wahlhelfenden erhalten für ihren Dienst eine Aufwandsentschädigung, das sogenannte Erfrischungsgeld. Dies wird für die Bundestagswahl voraussichtlich 30 Euro betragen. Beschäftigte des öffentlichen Dienstes erhalten zusätzlich eine Bestätigung über den Einsatz als Wahlhelfer und können mittels Vorlage bei ihrem Arbeitgeber einen Tag Sonderurlaub erhalten.
Wenn Sie Wahlhelfer werden wollen oder Fragen haben, schreiben Sie bitte eine E-Mail an wahlen@vg-partenstein.de oder melden Sie sich telefonisch bei Herrn Daniel Werthmann (09355 9721 - 25).