Nachdem der erste Bürgermeister Bernd Steigerwald die Sitzung des Gemeinderates am 17.11.2025 um 19:30 Uhr eröffnete sowie die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Gremiums feststellte, wurden im Wesentlichen folgende Beschlüsse behandelt.
TOP 01) Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 13.10.2025: Vorgenannte Sitzungsniederschrift wurde genehmigt und kann ab sofort von den Gemeindebürgern in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein eingesehen werden. Abstimmungsergebnis 11:0
TOP 02) Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach Art. 6 BayDSchG; Vorhaben: Dachsanierung – Kirchweg 5 (FlNr. 183): Der Gemeinderat erteilte für für das vorgenannte Bauvorhaben sein gemeindliches Einvernehmen. Besondere Auflagen wurden nicht gefordert. Abstimmungsergebnis 11:0
TOP 03) Beratung und Beschlussfassung über die Anpassung der Hebesätze der Grundsteuer: Aufgrund der Änderungen des Grundsteuerrechts wurden in der Sitzung des Gemeinderates Neuhütten vom 18.11.2024 neue Hebesätze mit Gültigkeit 01.01.2025 beschlossen. Der Hebesatz der Grundsteuer A wurde von 500 % auf 300 % sowie der Hebesatz der Grundsteuer B von 350 % auf 250 % angepasst. Wie erwartet, musste im Laufe des Jahres 2025 zahlreiche Änderungen bei der Veranlagung der Grundsteuerfälle bearbeitet werden. Sollte die Gemeinde bei der Grundsteuer A ungefähr die Einnahmen aus 2024 erzielen wollen, wäre eine Anpassung des Hebesatzes auf 375 % bis 400 % erforderlich. Im Bereich der Grundsteuer B mussten weit weniger Steuerfälle geändert oder gar neu veranlagt werden. Sollte man ungefähr die Einnahmen aus 2025 erzielen wollen, wäre ein Hebesatz zwischen 250 % und 275 % anzusetzen. Um jedoch die künftigen Mehrbelastungen tragen zu können, die insbesondere aus der Erhöhung der Kreisumlage, den zu erwartenden Tilgungsleistungen und einer schwächelnden Konjunktur resultieren, empfiehlt sich eine Anhebung des Hebesatzes auf nicht weniger als 550 %. Dies würde aller Voraussicht nach den entscheidenden finanziellen Spielraum ermöglichen, den das Haushaltsrecht vorgibt und der Voraussetzung für eine Genehmigung künftiger Haushalte darstellt. Eine Entscheidung über die künftigen Hebesätze wurde in der Sitzung nicht getroffen.
TOP 04) Beratung und Beschlussfassung über Änderungen der Entwurfsplanung beim Bau der Rohwasserförderleitung „Schwarzengrundquelle“ und der Trinkwasserhauptleitung „Lindenbrücke": Gegenüber der bereits am 13.10.2025 beschlossenen Entwurfsplanung für das zuvor genannte Projekt haben sich im weiteren Verlauf sinnvolle Änderungsvorschläge ergeben. In der Sitzung wurde insbesondere der Abschnitt „Lindenbrücke“ vom Triebweg bis zum Kreuth betrachtet. Der Zustand des Straßenoberbaus befindet sich in einem generell schlecht bis sehr schlechten Zustand (flächendeckend Netzrisse im gesamten Abschnitt, Löcher in der Asphaltdecke). Baugrundaufschlüsse haben ergeben, dass ein ordentlicher Unterbau nicht gegeben und die Tragfähigkeit des Untergrundes ungenügend ist, was den derzeitigen Zustand des Asphaltes bedingt. Es wird daher empfohlen, im Zusammenhang mit der Wasserleitungsverlegung eine vollständige Erneuerung der Asphaltdecke inklusive des Unterbaus durchzuführen. Die Mehrkosten würden sich auf rund 140.000 € netto belaufen. Nach längerer Diskussion lehnte der Gemeinderat den Vorschlag des Ingenieurbüros Jung mit knapper Mehrheit ab. Abstimmungsergebnis 5:6
TOP 05) Beratung und Beschlussfassung über die Förderung des Sportbetriebs in Sportvereinen für das Jahr 2025: Die Gemeinde Neuhütten gewährt dem TSV Neuhütten 1949 e. V. wie in den Vorjahren einen Zuschuss zur Förderung des laufenden Sportbetriebes. Dieser beläuft sich im Jahr 2025 auf 490,00 €. Abstimmungsergebnis 11:0
TOP 06) Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungsgründe:
Aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 13.10.2025
TOP 08 A) Beratung und Beschlussfassung über die Umstellung der Sirenenalarmierung am Rathaus: Die Sirenenalarmierung auf dem Rathausgebäude wird derzeit noch über das analoge Funknetz angesteuert und entspricht nicht mehr den heutigen Standards. Durch die Umstellung auf die digitale Alarmierung (TETRA bzw. Digitalfunk BOS) wird eine Umrüstung der bestehenden Sirenenanlage erforderlich. Dieser stimmte der Gemeinderat zu und erteilte den Auftrag an die Firma Leicht Funktechnik GmbH aus Eisingen zum Angebotspreis von 5.156,48 € brutto.
TOP 08 B) Beratung und Beschlussfassung für die Beschaffung einer Photovoltaikanlage auf dem Gebäude Bauhof/Feuerwehr: Die Gemeinde Neuhütten möchte eine nachhaltige und wirtschaftlich sinnvolle Energieversorgung sicherstellen. Deshalb hat man sich im Gremium mit der Möglichkeit auseinandergesetzt, auf gemeindeeigenen Dächern Photovoltaikanlagen zu installieren. Im ersten Schritt soll dabei das Dach des Feuerwehr- und Bauhofgebäudes ausgestattet werden. Der Auftrag für die Lieferung und Installation der Anlage wurde an die Firma HSL Solar GmbH aus Wiesen erteilt.
TOP 08 C) Beratung und Beschlussfassung für die Beschaffung einer Photovoltaikanlage auf dem Gebäude „Alte Schule“: Auch auf der alten Schule soll eine neue Photovoltaikanlage errichtet werden. Der Auftrag wurde an die Firma Photovoltaikanlagen Stenger GmbH aus Wiesthal erteilt.
TOP 08 D) Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für die Durchführung von Einzelausschreibungen für die Strombeschaffung: Die bestehenden Stromlieferverträge laufen zum 31.12.2025 aus. Um die Energieversorgung für kommunale Liegenschaften weiterhin wirtschaftlich und rechtssicher sicherzustellen, ist eine neue Ausschreibung erforderlich. Die Durchführung der Einzelausschreibungen für Stromlieferungen ist aufgrund der Komplexität und Dynamik des Energiemarktes nicht wirtschaftlich durch die Verwaltung selbst zu leisten. Der Gemeinderat erteilte deshalb hierfür den Auftrag an die Luminus Energie GmbH.
TOP 08 E) Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Baumpflegemaßnahmen: Die Gemeinde ist verpflichtet, im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht für die Sicherheit der gemeindlichen Bäume zu sorgen. Nicht alle Pflegemaßnahmen konnten durch den Bauhof selbst erledigt werden, weshalb der Auftrag für die Durchführung weiterer Pflegearbeiten durch einen externen Dienstleister durchgeführt werden soll. Der Auftrag wurde an die Firma Gerber Forst GmbH & Co. KG aus Laufach zum Angebotspreis von 7.123, 05 € brutto erteilt.
TOP 08 F) Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Schacht- und Schieberkappenregulierungsarbeiten: Der Gemeinderat erteilte den Auftrag für die Durchführung von Regulierungsarbeiten an gemeindlichen Schacht- und Schieberkappen im Bereich der Wasser- und Abwassereinrichtungen an die Firma Beck GmbH aus Bad Rappenau-Bonfeld.
TOP 08 G) Beratung und Beschlussfassung für die Vergabe der Kampfmittelvoruntersuchung im Rahmen des Baus der Rohwasserleitung „Schwarzengrundquelle“ sowie im Gemeindegebiet Neuhütten: Für eine Tiefbaumaßnahme ist es inzwischen unumgänglich, eine Kampfmittelvorerkundung durchzuführen. Um nicht für jede einzelne Maßnahme ein separates Gutachten einholen zu müssen, hat der Gemeinderat beschlossen, ein Gutachten für das komplette Ortsgebiet erarbeiten zu lassen. Hieraus ergeben sich für die Zukunft Synergieeffekte. Der Auftrag wurde an die Firma Exploserv Fachplanung GmbH aus Frankfurt a. Main zum Angebotspreis von 6.850,00 € netto erteilt.
Der öffentliche Teil der Sitzung endete um 20:51 Uhr. Im Anschluss fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Schriftführerin: Luisa Stenger