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Ortsgespräch - Amtsblatt der VG Partenstein und ihrer Körperschaften
Ausgabe 25/2023
Gremiumsarbeit
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Gemeinde Partenstein: Sitzungsbericht vom 27.11.2023, öffentlicher Teil

Nachdem der erste Bürgermeister Stephan Amend die Sitzung des Gemeinderates Partenstein am 27.11.2023 um 19:30 Uhr eröffnete sowie die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Gremiums feststellte, wurden im Wesentlichen folgende Beschlüsse gefasst:

TOP 01) Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 09.10.2023: Vorgenannte Sitzungsniederschrift wurde genehmigt und kann ab sofort von den Gemeindebürgern in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein eingesehen werden. Abstimmungsergebnis: 11:0

TOP 02 A) Bauantrag auf Umbau eines Einfamilienhauses in eine ärztliche Parxis samt Aufenthaltsräume, Lehenweg 2 (FlNr. 2898/3): Der Gemeinderat nahm den Bauantrag für den Umbau eines Einfamilienwohnhauses in eine ärztliche Praxis samt Aufenthaltsräumen auf der Flurnummer 2895/3 (Lehenweg 2) zur Kenntnis und erteilte die Befreiungen für die Überschreitung der Baugrenze sowie der Nichteinhaltung der Dachform und Dachneigung. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt. Abstimmungsergebnis: 11:0

TOP 02 B) Tekturantrag auf Neubau einer Garage, Bürgermeister-Mützel-Staße 6 (FöMr- 2793/12): Der Gemeinderat nahm den Tekturantrag zur Kenntnis und erteilte hierfür das gemeindliche Einvernehmen. Abstimmungsergebnis: 11:0

TOP 02 C) Beratung und Beschlussfassung über die Abdeckung des Boulderturms an der Freisportanlage: Die Verwaltung wurde beauftragt, mit dem Sicherheitsbeauftragten Rücksprache zu halten, ob ein neues Dach auf dem Bouldertrum zulässig sei und im Falle des Zutreffens entsprechend auschreiben. Abstimmungsergebnis: 11:0

TOP 03 A) Beratung über den Haushaltsplan 2023: Der Haushaltsplan der Gemeinde Partenstein für das Jahr 2023 konnte durch das Landratsamt Main-Spessart nicht genehmigt werden. Hauptgrund hierfür ist, dass infolge der negativen Zuführung in 2023 und 2024 i. V. m. den Tilgungsleistungen durch die geplanten Kreditaufnahmen, die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Gemeinde als gefährdet angesehen wird.

Durch das kommunale Haushaltsrecht ist die Gemeinde verpflichtet, eine Zuführung im Verwaltungshaushalt zu erwirtschaften, die mindestens der Höhe der ordentlichen Tilgung eines Haushaltsjahres entspricht. Dies konnte, wie beschrieben, aufgrund der notwendigen geplanten Maßnahmen nicht erreicht werden.

Aufgrund der aktuellen Daten hat Kämmerer Jürgen Schneider nun den Haushaltsplan 2023 (inkl. der Finanzplanungsjahre) so anpassen können, dass die Kriterien zu Genehmigung des Haushalts 2023 erfüllt werden.

TOP 03 B) Beschlussfassung über die Haushaltssatzung: Der Gemeinderat Partenstein beschloss den vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung. Der Abdruck im Amtsblatt erfolgt nach Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde. Abstimmungsergebnis: 11:0

TOP 03 C) Beratung und Beschlussfassung über das Investitionsprogramm 2022 bis 2026 mit dem ihm zugrunde liegenden Finanzplan: Der Gemeinderat Partenstein beschloss den vorgelegten Finanzplan sowie das Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2026. Abstimmungsergebnis: 11:0

TOP 04) Beratung und Beschlussfassung über die Verringerung der Strompreise ab 01.01.2014: Der Gemeinderat beschloss die Anpassung der Strompreise nach der Produktübersicht „City-Tarife“ sowie des Preisblatt „Allgemeiner Tarif“ mit einer durchschnittlichen Senkung der Bezugspreise um 11,70 Ct/kwH netto (die Endkunden werden hierüber gesondert und detailliert informiert). Abstimmungsergebnis: 11:0

TOP 05) Beratung und Beschlussfassung über eine Spende an den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.: Die Gemeinde Partenstein spendet dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. 1000,- € für die Pflege der Kriegsgräber. Abstimmungsergebnis: 11:00

TOP 06) Information über die Absicht einer Gründung eines Regionalwerks in MSP bzw. einer Anteilschaft bei der Energieversorgung Lohr-Karlstadt: Am 16.10.2023 fand in Lohr eine Informationsveranstaltung „Regionalwerk für den Landkreis Main-Spessart“ statt. Die Veranstaltung hatte den Zweck die Energiewende auf Landkreisebene nach vorne zu bringen und um eine Stelle zu schaffen, bei der sich die Kommunen beraten lassen können. Bei dieser Veranstaltung hat auch die Energieversorgung Lohr-Karlstadt „ihren Hut in den Ring geworfen“ und Beteiligungen angeboten, um beratend zur Seite zu stehen. Es gäbe zwei verschiedene Wege, die nun gegangen werden können, so Bürgermeister Amend. Das wären eine GmbH-Lösung oder ein gemeinsames Kommunalunternehmen (gKU). Laut Landratsamt Main-Spessart hätten beide Lösungen Vor- und Nachteile. Welcher Weg für den Landkreis Main-Spessart der richtige und erfolgversprechendsten wäre, werde zurzeit vom Landratsamt ausgelotet. Weitere Informationen werden dem Gemeinderat ist Zukunft bekanntgegeben.

TOP 07) Bericht über Informationen aus dem Landratsamt Main-Spessart (Verkehrsbehörde) bezüglich der Parkmarkierungen an der Hauptstraße 5-7 und der Ampelanlage an der B 276 (Bahnbaustelle) sowie der Feuerwehrfahrzeugbeschaffung:

Parkmarkierung Haupstraße 5-7: Bürgermeister Amend erläuterte, dass der Gemeinderatsbeschluss vom 09.10.2023 eigentlich bis zu dieser Sitzung umgesetzt werden sollte. Allerdings kann nach Aussage des Landratsamts Main-Spessart die geforderte Markierung dort nicht angebracht werden, da das Parken auf Gehwegen verboten sei. Das Landratsamt hätte die Polizei Lohr angewiesen, diese Verkehrsflächen verstärkt zu kontrollieren. Das Parken auf der Straße wäre erlaubt. Der Gemeinderat war der Meinung, dass weiterhin auf die Einzeichnung der Parkmarkierung beharrt werden solle, da es durch das Parken auf der Straße zu Verkehrsstaus käme. Der Gehweg wäre trotz der eingezeichneten Parkfläche noch breit genug.

Ampelanlage an der B 276 (Bahnbaustelle): Bürgermeister Amend erklärte, dass er mit dem Landratsamt Main-Spessart vorgesprochen habe, um die Möglichkeiten des Abbaus der Ampelanlagen zu erörtern und hierdurch im Winter einen besseren „Verkehrsfluss“ zu schaffen. Er bekam von den Verantwortlichen allerdings die Antwort, dass das nicht möglich sei.

Feuerwehrfahrzeugbeschaffung: Der Bürgermeister erklärte, dass die Gemeinde Partenstein einen Zuwendungsbescheid i. H. v. 130.390,00 € zur Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuges HLF 20 für die Freiwillige Feuerwehr erhalten habe.

TOP 08) Beratung und Beschlussfassung über die Kostenübernahme des Umbaus und der Reparatur der Heizungsanlage für das Jugendheim und den Kindergarten: Die Rechnung für die Reparatur und den Umbau der Heizungsverteilung in Jugendheim und Kindergarten in Höhe von 11.233,20 € wird von der Gemeinde übernommen. Abstimmungsergebnis: 11:0

TOP 09) Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungsgründe:

In der nichtöffentlichen Sitzung vom 09.10.2023 wurde unter Top 09 beschlossen, den bisherigen Beförsterungsvertrag mit dem AELF für den Gemeindewald Partenstein zum 31.12.2023 zu kündigen und einen Vertrag mit der Forstbetriebsgemeinschaft Main-Spessart West ab dem 01.01.2024 abzuschließen. Der bisheriger Förster Gregor Wobschall wurde bereits beim Waldbegang am 24.11., welcher sein letzter in der Gemeinde Partenstein war, verabschiedet. Über den Vertrag mit der FBG MSP West wird im nichtöffentlichen Teil der heutigen Sitzung beschlossen. Der neue Förster Jonas Ostarek hat sich bereits beim Waldbegang vorgestellt. Aufgrund der guten Zusammenarbeit des AELF mit der FBG MSP West ist mit einem reibungslosen Übergang zu rechnen.

Der öffentliche Teil der Sitzung endete um 20:45 Uhr.

Schriftführer: Daniel Werthmann