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Ortsgespräch - Amtsblatt der VG Partenstein und ihrer Körperschaften
Ausgabe 25/2023
Gremiumsarbeit
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Gemeinde Wiesthal: Sitzungsbericht (öffentlicher Teil) vom 28.11.2023

Nachdem der Erste Bürgermeister Karl-Heinz Hofmann die Sitzung des Gemeinderates am 28.11.2023 um 19:30 Uhr im Rathaus Wiesthal eröffnete sowie die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Gremiums feststellte, wurden im Wesentlichen folgende Beschlüsse behandelt.

TOP 01) Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 31.10.2023: Vorgenannte Sitzungsniederschrift wurde genehmigt und kann ab sofort von den Gemeindebürgern in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein eingesehen werden. Abstimmungsergebnis: 8:0

TOP 02) Vorstellung des vorläufigen Ergebnisses der Kanalreinigung mit optischer Inspektion im Rahmen der Eigenüberwachungsverordnung (EÜV): Von der Fa. Kirsch+Sohn wurde die erforderliche Kanalinspektion nach der Eigenüberwachungsverordnung (EÜV) durchgeführt. Ingenieur Alexander Betz vom Ing.-Büro KommunalPlan GmbH Büro Jung stellte die Auswertung dem Gremium vor. Der bauliche Zustand des 13,75 km langen Ortskanals weist erhebliche Schäden wie Ablagerungen, Inkrustitionen, Rissbildungen, einragende Anschlüsse, Oberflächenschäden bis hin zu Rohreinbrüchen auf. Die Kosten für eine Sanierung werden auf rund 750.000,- Euro geschätzt, welche über sechs Jahre gestreckt werden sollen und Nebenkosten nicht enthalten.

TOP 03) Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung: Neuerrichtung von Stellplätzen, Werner-Wenzel-Str. 4 (Fl.-Nr. 3525): Der Gemeinderat nahm den Antrag auf erneute Verlängerung der Baugenehmigung der Fa. Wenzel Metrology GmbH für die Errichtung von Stellplätzen auf der Fl.-Nr. 3525 zur Kenntnis und stimmte diesem zu. Die Auflagen aus dem Beschluss vom 03.03.2009 bleiben bestehen. Abstimmungsergebnis: 9:0

TOP 04) Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Geschäftsordnung mit Blick auf die Bewirtschaftungsbefugnis des Bürgermeisters: Der Gemeinderat stimmte der Erhöhung der Bewirtschaftungsbefugnis für Bürgermeister Karl-Heinz Hofmann auf einen „Grundbetrag“ von 6.500,- Euro zu. Von diesem errechnen sich dann (prozentual) die Verfügungsbefugnisse für die konkreten Dienstgeschäfte. Abstimmungsergebnis: 5:3

TOP 05) Finanzangelegenheiten (Haushalt): Die Rechtsaufsichtsbehörde hat den vorgelegten Haushaltsplan mitsamt Anlagen nicht genehmigt und zur Überarbeitung an die Verwaltungsgemeinschaft Partenstein zurückgegeben. In der zur Genehmigung vorgelegten Fassung des Haushaltsplanes 2023 wiesen die Finanzplanungsjahre 2024 bis 2025 keine Zuführung und für das Jahr 2026 nur eine geringe Zuführung (3.670 €) in den Vermögenshaushalt aus. In Kombination mit den in erheblichem Umfang notwendigen Krediten zur Finanzierung der geplanten Investitionsmaßnahmen sieht die Genehmigungsbehörde die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde Wiesthal gefährdet.

Der Haushaltsplan wurde nach den aktuellen Erkenntnissen über den Baufortschritt der Investitionsmaßnahmen angepasst. Im Verwaltungshaushalt ergbab sich die Reduzierung des Gesamtansatzes in erster Linie durch die Anpassung der Einnahmen und Ausgaben der Umsatzsteuer, die sich aufgrund der Verschiebung der Investitionsmaßnahmen der Wasserversorgungseinrichtung in die Finanzplanungsjahre verringerten.

In mehreren Unterpunkten zu diesem TOP wurde nun der überarbeitete Haushalt 2023 beraten und schließlich mit Beschluss der Haushaltssatzung 2023 einstimmig genehmigt, ebenso wie der Finanz-/Investitionsplan für die Jahre 2022 bis 2026. Die Haushaltssatzung 2023 wird nach Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt Main-Spessart) in Kürze in diesem Amtsblatt bekanntgemacht.

So schließt der Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 2.922.565,00 Euro und der Vermögenshaushalt mit 767.645,00 Euro ab. Kreditaufnahmen sind nicht vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen werden im Vermögenshaushalt mit insgesamt 567.000,00 Euro festgesetzt. Gleichsam werden die Steuersätze (Hebesätze) wie folgt nachrichtlich angegeben: Grundsteuer A 400 v. H., Grundsteuer B 375 v. H. sowie Gewerbesteuer 340 v. H. Der Höchstbetrag für Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 150.000,00 Euro festgesetzt. Die Haushaltssatzung soll zum 01.01.2023 in Kraft treten. Abstimmungsergebnis: 9:0

TOP 06) Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungsgründe

Aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom „31.10.2023“

TOP 05 A: Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe des Geländers im Friedhof Wiesthal: Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für die Vergabe des Geländers im Friedhof Wiesthal an die Firma Metallbau Goßmann aus Frammersbach.

TOP 05 B: Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe des Gutachtens zur Kampfmitteluntersuchung im Gesamtgebiet Wiesthal/Krommenthal: Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für die Durchführung der historischen Recherche zur Kampfmittelfreiheit im Gemeindegebiet Wiesthal an die PD Bohr- und Sondierungsgesellschaft mbH aus Schwarzach a. Main zum Angebotspreis von 9.322,84 Euro brutto.

Der öffentliche Teil der Sitzung endete um 20:45 Uhr. Im Anschluss fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Schriftführer: René Hartmann