Die Haushaltssatzung wurde vom Landratsamt Main-Spessart mit Schreiben vom 10.10.2024 (Az. 21-027.0.20-24) rechtsaufsichtlich gewürdigt. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen werden in der Zeit vom 06.12.2024 bis zur amtlichen Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung in den Räumen der VGem
Partenstein zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Aufgrund der §§ 21 - 27 der Verbandssatzung und der Art. 40 ff des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und in Verbindung mit Art. 63 ff der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt;
er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit — 484.860 €
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit — 252.100 € ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt
(1) Betriebskostenumlage
Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungs- haushalt (Umlagesoll) wird auf 484.860 € festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt. Die Umlage wird
für die Mitgliedsgemeinden nach dem folgenden Schlüssel festgesetzt.
| 2022 | % | Betrag |
| Heigenbrücken | 95.978 m³ | 44,34% | 214.987 € |
| HeinrichsthaL | 34.487 m³ | 15,93% | 77.238 € |
| Neuhütten | 39.656 m³ | 18,32% | 88.826 € |
| WiesthaL | 46.339 m³ | 21,41% | 103.809 € |
| Gesamt | 216.460 m3 | 100,00% | 484.860 € |
(2) Investitionsumlage
Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögens- haushalt (Umlagesoll) wird auf 152.100 € festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.
| Einw.-zahl | % | Betrag |
| Heigenbrücken | 2.346 EW | 42,26% | 64.277 € |
| Heinrichsthal | 842 EW | 15,17% | 23.074 € |
| Neuhütten | 1.126 EW | 20,28% | 30.846 € |
| Wiesthal | 1.237 EW | 22,29% | 33.903 € |
| Gesamt | 5.551 EW | 100,00% | 152.100 € |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
50.000,00 € festgesetzt.
Weiter Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.