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Ortsgespräch - Amtsblatt der VG Partenstein und ihrer Körperschaften
Ausgabe 25/2024
Bekanntmachungen/Ortsrecht
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Gemeinde Wiesthal

Die Haushaltssatzung wurde vom Landratsamt Main-Spessart mit Schreiben vom 10.10.2024 (Az. 21-027.0.20-24) rechtsaufsichtlich genehmigt. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen werden in der Zeit vom 06.12.2024 bis zur amtlichen Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung in den Räumen der VGem Partenstein zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Aufgrund der Artikel 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Wiesthal folgende Haushaltssatzung.

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt;

er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  3.347.160 €

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  1.758.880 € ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe

von 500.000 € vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 600.000 € festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für die nachstehenden Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für Land- u. forstwirtschaftliche Betriebe (A)  —  400 v. H.

b)

für Grundstücke (B)  —  375 v. H.

2.

Gewerbesteuer

a)

nach dem Gewerbeertrag  —  340 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 150.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Weiter Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Wiesthal, den 06.12.2024
Gemeinde Wiesthal
gez.
Achim Thomas
2. Bürgermeister