Die Haushaltssatzung wurde vom Landratsamt Main-Spessart mit Schreiben vom 10.10.2024 (Az. 21-027.0.20-24) rechtsaufsichtlich gewürdigt. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen werden in der Zeit vom 06.12.2024 bis zur amtlichen Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung in den Räumen der VGem Partenstein zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Aufgrund der §§ 21 - 27 der Verbandssatzung und der Art. 40 ff des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und in Verbindung mit Art. 63 ff der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt;
er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit — 648.550 €
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit — 567.700 € ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt
(1) Betriebskostenumlage
Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungs- haushalt (Umlagesoll) wird auf 627.550 € festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt. Die Umlage wird
für die Mitgliedsgemeinden nach dem folgenden Schlüssel festgesetzt.
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| Menge | Verteilung |
| Partenstein | 897.168 | 33,83% |
| Frammersbach | 1.754.622 | 66,17% |
| Gesamt | 2.651.790 | 100,00% |
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| Faktor % | Betrag |
| Partenstein | 33,83% | 212.300 € |
| Frammersbach | 66,17% | 415.250 € |
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| 627.550 € |
(2) Investitionsumlage
Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögens- haushalt (Umlagesoll) wird auf 567.700 € festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.
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| Verhältnis | Betrag |
| Partenstein | 1/3 | 189.233 € |
| Frammersbach | 2/3 | 378.467 € |
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| 567.700 € |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000,00 € festgesetzt.
Weiter Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft. Partenstein,