Die Haushaltssatzung wurde vom Landratsamt Main-Spessart mit Schreiben vom 04.11.2024 (Az. 21-027.0.20-24) rechtsaufsichtlich genehmigt. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen werden in der Zeit vom 06.12.2024 bis zur amtlichen Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung in den Räumen der VGem Partenstein zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Aufgrund der Artikel 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Partenstein folgende Haushaltssatzung.
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt;
er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit — 9.316.630 €
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit — 2.841.750 € ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe
von 1.875.000 € vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 675.000 € festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für die nachstehenden Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
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| a) | für land- u. forstwirtschaftliche Betriebe (A) — 400 v. H. |
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| b) | für Grundstücke (B) — 325 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer | |
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| a) | nach dem Gewerbeertrag — 320 v. H. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushalts-
plan wird auf 500.000,00 € festgesetzt.
Weiter Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.